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Rechtskräftig: Ungetreuer Beistand muss ins GefängnisDas Kantonsgerichtsurteil ist rechtskräftig: Der Prattler Beistand, der seinen Mündel – den begüterten invaliden Bruder seiner Ehefrau – während Jahren finanziell ausnahm, muss ins Gefängnis.Liestal/Pratteln, 19. April 2018Der ehemalige Beistand – ein in seiner Gemeinde bekannter Bürger – hatte vom Vermögen seines invaliden Schwagers, den er hätte betreuen sollen, um über 350'000 Franken "erleichtert": Während Jahren zog er vom Konto seines hilflosen Mündels Geld zur Finanzierung privater Annehmlichkeiten ab, ohne dass dies die damalige Vormundschaftsbehörde bemerkte. Nach kurzer Zeit hatte es der Angeklagte unterlassen, ihr einen Jahresbericht abzuliefern. Weiterführende Links: |
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