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Schiessender Polizist: Einsprache gegen FreispruchColmar/Allschwil, 20. Februar 2004Die Generalstaatsanwaltschaft in Colmar hat gegen den Freispruch eines Mitarbeiters der Kantonspolizei Basel-Stadt vom Vorwurf der vorsätzlichen Gewaltanwendung mit Todesfolge ohne Absicht durch des Geschworenengerichtes in Colmar vom 12. Februar 2004 Rekurs eingereicht. Dies teilt das Basler Polizei- und Militärdepartement (PMD) mit. Somit wird es nächstinstanzlich zu einem neuen Prozess vor einem erweiterten Geschworenengericht kommen. Ein Termin ist noch nicht festgelegt. Das PMD und die Kantonspolizei haben von der Ergreifung des Rechtsmittels durch die Generalstaatanwaltschaft in Colmar "Kenntnis genommen". Sie seien "zuversichtlich, dass auch in einem nächstinstanzlichen Prozess das Gericht zum gleichen Schluss wie die Vorinstanz kommen wird". |
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