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Mutmasslicher Dschihadist bleibt in Ausschaffungshaft

Der unter Dschihadismus-Verdacht stehende Iraker A. J. (24) muss drei weitere Monate im Basler Ausschaffungs-Gefängnis bleiben. Dies entschied heute Montagnachmittag die für Ausländerfragen zuständige Einzelrichterin.
Basel, 24. Oktober 2016

"An der Situation hat sich nichts verändert", beschied Richterin Saskia Schärer dem jungen mutmasslichen Dschihadisten A. J., der am 14. Juli in Basel verhaftet wurde und seit dreieinhalb Monaten im Ausschaffungs-Gefängnis Bässlergut sitzt. Im Gegenteil: Das Verwaltungsgericht hat in der Zwischenzeit entschieden, dass der junge Mann den rechtskräftigen Wegweisungs-Entscheid nicht in der Schweiz abwarten darf. Dagegen kämpft er zwar beim Bundesgericht an.
 
Keine Angaben zur Wohnung und Studium
 
Im kargen Gerichts-Sälchen des Bässlergut-Gefängnisses sagte der Häftling, der in Basel zur Schule ging, er wolle in Basel seine Pharmazie-Studium fortsetzen, das er vor seinem vermuteten längeren Aufenthalt im Nordirak begonnen hatte. Es zeigte sich aber, dass er sich während seines Gefängnis-Aufenthalts um wichtige persönliche Angelegenheiten nicht gekümmert hatte. Seine Wohnmöglichkeit bei einem Onkel in Deutschland – sollte er freigelassen werden – hatte er ebenso wenig organisiert wie neue Kontakte zur Universität.

Da sich der Iraker deutlich länger als ein halbes Jahr ausserhalb der Schweiz aufhielt, erlosch seine Aufenthaltsgenehmigung. Diese Punkte unterstrich Semih Kutluca, Leiter Zwangsmassnahmen im Basler Migrationsamt, nochmals vor der Richterin. Weiter verwies er auf die Akten, die für Medien und Bevölkerung nicht einsehbar sind.

Elisabeth Vogel, die Anwältin des Gefangenen, versuchte glaubhaft zu machen, dass er sich einer regelmässigen Meldepflicht unterziehen würde. Zudem könne der Häftling nicht ausgeschafft werden, da der Nordirak keine Landsleute zurücknehme. "In seinem Heimatland droht Inhaftierung und Folter", erklärte die Verteidigerin. A. J. behauptete, im Irak werde nach ihm gefahndet. Einen Beleg dafür konnte er aber nicht vorlegen. Die Situation sei für ihn durch die kürzliche Berichterstattung der Medien sogar noch gefährlicher geworden.
 
Anhaltende Gefahr des Untertauchens
 
Im Gefängnis ginge es ihm zwar psychisch gut, aber er sei traumatisiert, antwortete der Iraker auf eine Frage der Richterin. Er sass in einem langärmligen Pullover und Trainerhosen am Tisch. An seinen Füssen trug er graue Socken, die wiederum in klassischen Badelatschen steckten. Seine Körperhaltung wirkte demütig und in sich gesunken. Er sprach leise, aber in gutem Hochdeutsch.
 
Die Richterin stimmte der Haftverlängerung bis 13. Januar 2017 zu bezeichnete den Entscheid des Migrationsamtes als "rechtmässig", denn es bestehe "Untertauchungs-Gefahr". Dies nicht zuletzt, weil A.J. keine Wohnadresse nennen konnte. Nach dem Ablauf von sechs Monaten im Gefängnis sei eine Haftverlängerung nur noch unter strengeren Auflagen möglich.

"Verzögerung selbst herbeigeführt"

Zur Frage, ob eine Wegweisung in den Irak zumutbar sei, sagte die Einzelrichterin: "Es gibt keine Anhaltspunkte, dass diese Frage nicht oder falsch geprüft wurde." Weiter sah sie keine Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots. Die Behörden hätten die Entscheide innert nützlicher Frist gefällt. Verzögert habe höchstens der Gefangene selbst, indem er erst am letzten möglichen Tag seinen Rekurs ans Bundesgericht eingereicht habe.
 
Der mutmassliche Basler Dschihadist kann frühestens in einem Monat ein Haftentlassungs-Gesuch stellen. Zudem kann er gegen den heute ergangenen Entscheid ebenfalls das Bundesgericht anrufen.




Weiterführende Links:
- Ein Basler Dschihadist hält die Behörden auf Trab
- Verhafteter Basler Dschihadist will nach Deutschland
- Basler Dschihadist wehrt sich an allen Fronten
- Zwei Festnahmen bei Kontrolle in der König Faysal-Moschee


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