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Therwil: Händedruck-Verweigerung darf bestraft werden

Jetzt steht es fest: Das Baselbieter Lehrpersonal darf auch von muslimischen Schülern den Händedruck zur Begrüssung einfordern und den Schüler im Verweigerungsfall bestrafen.
Liestal/Therwil, 25. Mai 2016

"Trotz Religionsfreiheit können die Baselbieter Schulen einen Händedruck einfordern und die Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes anwenden." Zu diesem Schluss kommt die Baselbieter Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD), wie sie heute Mittwochmorgen das Fazit einer rechtlichen Prüfung eines Falles an der Sekundarschule Therwil bekanntgab. Dort hatten zwei streng muslimischgläubige Sekundarschüler dem weiblichen Lehrpersonal den Händedruck verweigert.

Damit wird die an der Schule getroffene vorübergehende Regelung, dass die Schüler auch dem männlichen Lehrpersonal die Hand nicht geben soll, aufgehoben. Diese Lösung war getroffen worden für die Zeit, bis die Frage rechtlich geklärt war.

Händedruck "eine wichtige Geste"

Wie nun aus diesen Abklärungen hervorgeht, überwiegen das öffentliche Interesse bezüglich Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Integration von Ausländern die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Religionsfreiheit) der Schüler "erheblich". In die Abwägung seien "nebst diesen öffentlichen Interessen auch die Grundrechte der Lehrpersonen sowie der Mitschülerinnen und Mitschüler einzubeziehen". Die Ausübung der eigenen Glaubens- und Gewissensfreiheit werde durch die Religionsfreiheit der anderen begrenzt.

Die weiteren Überlegungen: "Verweigert eine Person den Händedruck aus religiösen Gründen, ist ein Handschlag nicht möglich. Lehrpersonen sowie Mitschülerinnen oder Mitschüler werden dadurch in eine religiöse Handlung einbezogen". Dies unterscheide sich vom Tragen des Kopftuches oder vom Fernbleiben des Schwimmunterrichts, für die es bereits Bundesgerichtsurteile gibt. Die soziale Geste des Händedrucks sei aber wichtig "für die Vermittelbarkeit von Schülerinnen und Schüler später im Berufsleben".

Sanktionen im Verweigerungsfall

Aufgrund der rechtlichen Abklärungen darf der Händedruck somit "durch eine Lehrperson eingefordert werden", wie Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) heute Mittwoch den Leiterinnen und Leitern der Baselbieter Volksschulen persönlich mitteilte.

Wird der Handschlag weiter verweigert, kommen die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung: Die Erziehungsberechtigten können ermahnt oder mit einer Busse von bis zu 5'000 Franken gebüsst werden. Parallel dazu können Disziplinarmassnahmen bei den Schülerinnen und Schülern ergriffen werden, die "erzieherisch wirken, geeignet, erforderlich und verhältnismässig sein" müssen. Möglich sind Massnahmen wie eine mündliche Mahnung, eine Aussprache mit den Erziehungsberechtigten und ein schriftlicher Verweis gegenüber den Erziehungsberechtigten.

Einbürgerungsgesuch sistiert

Aktiv sind auch die Strafverfolgungs-Behörden geworden. Nach der Sichtung der von den betroffenen Schülern auf "Facebook" geposteten Einträge und Videos kommen sie  zum Schluss, dass "derzeit keine strafrechtlich relevanten Sachverhalte vorliegen".

Aufgrund einer Betragung aller Familienmitglieder durch das Amt für Migration wird ein Mitglied der Familie nach Ausländergesetz wegen Gewaltverherrlichung in den Social Media verwarnt. Was diese Vorgänge für das zurzeit sistierte Einbürgerungsgesuch bedeutet, unterliege dem Amtsgeheimnis, heisst es in der Medienmitteilng weiter.

CVP: "Ein wichtiges Signal"

Die Baselbieter CVP begrüsst den Entscheid der Bildungsdirektorin. Der Partei sei "es ein grosses Anliegen, dass die christlichen Werte und öffentliche Interessen wie die Gleichbehandlung von Frau und Mann, die Integration von ausländischen Jugendlichen und die Wahrung eines ordentlichen Schulbetriebs höher gewichtet werden als die Händedruck-Verweigerung aufgrund einer religiöser Einstellungen". Es sei "ein wichtiges Signal zu Gunsten unserer Werte, dass Lehrpersonen an den Baselbieter Schulen den in unserer Gesellschaft verankerten Händedruck als Zeichen einer respektvollen Begrüssung einfordern dürfen". Schüler sollen sich dieser vom Lehrpersonal etablierten Regeln nicht widersetzen dürfen.

Die CVP begrüsst es zudem, dass künftig Sanktionsmöglichkeiten des Bildungsgesetzes zur Anwendung kommen können.

Kommentar vom 5. April 2016: "Vielen Dank, Frau Bundesrätin Sommaruga"




Weiterführende Links:
- Handgruss-Verweigerung an der Sekundarschule Therwil
- Wie tägliche Provokationen die Toleranz des Gastlandes ausreizen


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"Erinnert an einen Kindergarten"

Für mich ist das ganze Drumherum um die Händedruck-Verweigerung  langsam zuviel, es erinnert stark an einen Kindergarten. Warum weist man die Knaben nicht einfach von der Schule und gibt ihnen die Möglichkeit, in eine Schule einzutreten , wo der Händedruck nicht obligatorisch ist. Dadurch würden viele Kosten gespart, (Gerichte, Gutachten usw).


Hanspeter Berger, Basel




"Religion spielt haarsträubende Rolle"

Gut so ! Allerdings hätte ich mir von einer Regierungsrätin gewünscht, dass sie eine derartige (selbstverständliche) Anordnung sofort nach Bekanntwerden dieser aufreizenden Respektlosigkeit seitens der "streng muslimischgläubigen" Schülern erlassen hätte. Die "Gutachteritis" zeugt nicht gerade von Kompetenz, eher vom Gegenteil! Und, sorry als Agnostiker kann ich nicht anders, es zeigt wieder einmal, welch unglaublich haarsträubende Rolle die Religion heute immer noch spielt.


Albert Augustin, Gelterkinden




"Sehr gut"

Sehr gut, unsere Frauen und unsere Kultur werden dankbar sein. Und die Gleichberechtigung ebenfalls. Schliesslich kann es doch nicht sein, dass wir uns anpassen müssen.


Arnold Flückiger, Pratteln



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Hatte das "Regi" gerade Pause? 

RückSpiegel


Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

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Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

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Die bz zieht den OnlineReports-Artikel über die frühere Grellinger Kirchen-Kassiererin nach, die ihre Verurteilung vor Bundesgericht anficht.

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Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

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Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

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