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Riehener Rätsel-Mord: Staatsanwalt fordert 20 Jahre

Ob Beziehungskonflikt, Homosexualität oder gar Kinderpornographie: Das Motiv für den Mord an einem 35-jährigen Deutschen in Riehen bleibt im Dunkeln. Heute hielten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers.
Basel, 10. September 2014

Staatsanwalt Sasha Stauffer liess in seinem rund dreistündigen Plädoyer vor dem Basler Strafgericht keinen Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Er legte die Indizien nochmals aus, hinterfragte die verschiedenen Aussagen des mutmasslichen Täters – eines 27-jährigen Schweizers – und zerzauste einen Bericht des bekannten Psychologie-Professors Udo Rauchfleisch in der Luft. Stauffer legte dar, dass nur ein Täter im Besitze eines Wohnungsschlüssels die Tat vollzogen haben könne. Da kämen nur die Ex-Freundin, die den Toten gefunden hat, und der Beschuldigte in Frage.
 
Der unbekannte Dritte
 
Stauffer spielte auch ein Szenario durch, bei welchem "der unbekannte Dritte" den Mord verübt hätte. Jener hätte aber die Wohnung ohne Schlüssel nicht verlassen können, da alle Fenster geschlossen waren, und er hätte Schuhabdrücke oder sonstige Spuren hinterlassen. Ein Verfahren gegen die Ex-Freundin ist bereits wegen erwiesener Unschuld eingestellt worden. Der Beschuldigte habe zudem mehrere Versuche unternommen, Spuren zu verwischen, und die Untersuchungsbehörden mehrmals angelogen. Für den Staatsanwalt ist die Tat zweifelsfrei nachgewiesen. Da der mutmassliche Täter noch mehrmals versuchte, den Mord der Ex-Frau oder der Ex-Freundin anzulasten, forderte Stauffer eine Strafschärfung und insgesamt 20 Jahre Freiheitsentzug.
 
Verteidiger Stefan Suter konterte geschickt, in dem er versuchte, den Richterinnen und Richtern klar zu machen, unter welchem Druck sie stünden, die Tat zu sühnen und den Rechtsfrieden wieder herzustellen. Der Staatsanwaltschaft warf er vor, dass sie nicht allen Verdachtsgründen nachgegangen sei. Insbesondere jenem, dass auf dem Laptop des Opfers kinderpornografisches Material gefunden worden sei. Nach der Verhaftung des Beschuldigten habe man aufgehört zu ermitteln. "Die Suppe ist gekocht, da soll kein Salz mehr rein", erklärte Suter bildlich und mahnte: "In einem der dubiosesten Fälle" fehle nach wie vor das Motiv.
 
Verteidiger fordert Freispruch
 
Der Hass, der ein Mensch brauche, um eine solche Tat zu begehen, sei ebenfalls nicht zu begründen. Suter kam zum Schluss, dass der ermittelte Sachverhalt für einen Schuldspruch nicht ausreiche, und verlangte vom Gericht einen vollumfänglichen Freispruch. Die Kammer des Basler Strafgerichtes unter dem Vorsitz von Liselotte Henz (FDP) zieht sich die nächsten zwei Tage zur Beratung zurück und wird am Montag das Urteil eröffnen.




Weiterführende Links:
- Rätselmord: Den Arbeitskollegen erschlagen und erstochen
- Beginn im Riehener Mordprozess: Der Rest ist Schweigen


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