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Polizist fotografierte Patientin: Er wurde zurecht freigestelltEin Basler Kantonspolizist des mittleren Kaders verhielt sich im Dienst nicht regel- und vorbildskonform. Er wurde deshalb zurecht freigestellt, entschied heute Freitagmorgen das Appellationsgericht.Basel, 24. August 2018"Die vorsorgliche Freistellung ist rechtmässig", fasste Stephan Wullschleger zusammen. "Alles andere ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens", führte der Basler Gerichtspräsident weiter aus. Weiterführende Links: |
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