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Prostitution: Sex mit Kindern wird für Freier gefährlicherBern, 4. Juli 2012Kinder, die sich prostituieren müssen, sollen von nun an besser geschützt werden. Denn wer gegen Bezahlung sexuelle Dienste Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren in Anspruch nimmt, wird sich künftig strafbar machen. Mit dieser und weiteren Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) will der Bundesrat gemäss seiner heutigen Medienmitteilung den Schutz für Minderjährige verstärken. Nach dem jetzigen Recht machen sich Freier nur dann strafbar, wenn der sich prostituierende Mensch unter 16 Jahre alt ist und sie selber mehr als drei Jahre älter sind. Weiterführende Links: |
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