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© Screenshot 3.8.2010, 12 Uhr by OnlineReports


Immer noch hat die PNOS ihren Hetzartikel nicht gelöscht

Er kann nach wie vor im Internet gelesen werden: Der rassendiskriminierende Kommentar des Nationalisten Philippe Eglin über die "Lügen um Anne Frank". Das hat OnlineReports festgemacht. Die Basler Staatsanwaltschaft fordert nun die sofortige und totale Entfernung des Textes.
Basel, 3. August 2010

Das war taktisch: Als der wegen Rassendiskriminierung eben verurteilte Philippe Eglin (22) am Morgen des 21. Julis das Strafgericht Basel-Stadt verliess, wollte er noch nicht wissen, ob er seinen anstössigen Kommentar über die angeblichen "Lügen um Anne Frank" von der Internetseite seiner "Partei national orientierter Schweizer" (PNOS) der Sektion Basel löschen werde. Dabei hatte Richterin Liselotte Henz unmissverständlich klar gemacht, die Strafverfolgungsbehörden würden nicht ruhen, bis dieser Text von der Homepage gelöscht sei.

Das war vernünftig: Ex-PNOS-Sektionspräsident Eglin und sein Nachfolger Michael Herrmann scheinen jedoch ziemlich rasch zum Schluss gekommen zu sein, es sei wohl gescheiter, den Kommentar auf der Internetseite so rasch wie möglich unsichtbar zu machen: Bereits am Abend war Eglins Text von der Homepage verschwunden.

Das ist abgefeimt: Auf der Homepage gelöscht, heisst aber noch lange nicht, dass etwas auch im World Wide Web gelöscht ist. Alle, die sich wie die PNOS etwas näher mit dem Internet befassen, wissen, dass dessen "Gedächtnis" sogar das unheimlich gute Erinnerungsvermögen eines Elefanten schlapp erscheinen lässt: Im Web geht – ausser Dingen wie Übersicht und Zeit – nichts so schnell verloren. Auch das "Gelöschte" nicht. Dies wiederum kann mitunter bewusst ausgenutzt werden.

Routine-Recherche brachte es an den Tag

OnlineReports stiess während einer Recherche ohne Probleme – auf den "gelöschten" Kommentar Eglins. Und zwar im Puffer-Speicher (Cache) der Supersuchmaschine Google. Diese erklärt sich selbst: "Während Google das gesamte Web durchforstet, erstellt und speichert es von jeder Webseite einen 'Schnappschuss', der im sogenannten 'Cache' abgelegt wird."

Dort steht nun über der von der Basler Justiz geächteten Webseite: "Es handelt sich dabei um ein Abbild der Seite, wie diese am 22. Mai 2010 04:49:57 angezeigt wurde. Die aktuelle Seite sieht mittlerweile eventuell anders aus." Wer auf die aktivierte "aktuelle Seite" klickt, wird auf die nun tatsächlich anders aussehende PNOS-Seite verlinkt – sie zeigt ein unbeschriebenes Textfeld.

Dessen Inhalt (Content), gemäss Gericht eindeutig rassendiskriminierend, ist – sofern er nicht von anderen Suchmachinen angelegt oder auf anderen Seiten aufgeschaltet wurde – zurzeit nachweisbar im Cache von Google (Bild, heute 12 Uhr) nachzulesen. Wie aber kann er dort gelöscht werden? Google stellt klar: Wenn der Inhalt aus den Suchergebnissen von Google entfernt werden soll, müsse dieser Content "zuerst aus dem Web entfernt oder für Suchmaschinen blockiert werden". Überdies wollen die Betreiber der grössten Suchmaschine der Welt dies präzisiert haben: "Manche Leute glauben, dass Google das gesamte Web verwaltet und alle Websites darin kontrolliert, aber das ist natürlich nicht der Fall. Die Websites in den Google-Suchergebnissen werden von den Webmastern dieser Websites kontrolliert."

Aufforderung zur endgültigen Löschung

Im Falle des "Nationalisten" Philippe Eglin – die PNOS-Mitglieder wollen nicht als "Rechtsradikale" bezeichnet werden – müsste also die Partei als Betreiberin der Seite dafür sorgen, dass der Eglin-Kommentar auch im Google-Cache nicht mehr auftaucht. Der Inhaber der Website, so zeigt Google die dazu möglichen Wege für alle nachlesbar auf, könne "die betreffenden Informationen von der Seite entfernen, die Seite ganz aus dem Web nehmen oder angeben, dass die ihre Suchmaschine die Seite weder crawlen noch indexieren soll". Das dürfte auch Eglin, Herrmann und Kameraden bekannt sein.

Nun will die Basler Staatsanwaltschaft den Schweizer Nationalisten Motivationshilfe leisten. Sie hat sich, nach einer Frage von OnlineReports, umgehend mit der Materie befasst. Und sie wird, so die Auskunft von Kriminalkommissär Peter Gill, "den Verantwortlichen des Artikels" darauf aufmerksam machen, "dass das entsprechende Schreiben im Google-Cache offensichtlich noch vorhanden ist" und abgerufen werden könne. "Wir werden den Verantwortlichen auffordern, den Artikel beim Provider löschen zu lassen." Philippe Eglin und Gesinnungsgenossen sind neu gefordert.




Weiterführende Links:
- Seine Rassendiskriminierung hat Holocaust-Ignorant Eglin eingeholt


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