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Anwiler Jagdpanne bleibt ohne strafrechtliche FolgenLiestal/Anwil, 13. Januar 2003Der brutale Tod eines durch die Jagdgesellschaft Anwil getriebenen Rehs im Herbst 2001 bleibt ohne strafrechtliche Folgen: Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat den Fall rechtskräftig eingestellt, wie Staatsanwältin Caroline Horny gegenüber OnlineReports bestätigte. Damit folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag des Statthalteramtes Sissach. Weiterführende Links: |
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