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Ein neues Gesetz für Richter und Staatsanwälte

Einen Gerichtsrat, eine stärkere Aufsicht über die Staatsanwaltschaft und Schwerpunkte in der Strafverfolgung: Die Basler Justiz soll kostenneutral und ohne neuen Verwaltungsapparat in moderne Strukturen überführt werden. Einzelne Punkte des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes dürften aber dennoch umstritten sein.
Basel, 28. Mai 2014

"Man geht davon aus, dass es funktioniert", erklärt Regierungsrat Baschi Dürr (FDP). Mit "es" meint der Basler Justizdirektor den Ablauf und die Organisation der Dritten Gewalt im Staat: den Gerichten. Dem aktuellen Flickenteppich von verschiedenen Gesetzen soll mit einem neuen Gerichtsorganisationsgesetz der Garaus gemacht werden. Rund 30 andere Gesetze werden gleichzeitig angepasst und fünf gestrichen. Zudem wird die Verfassung geändert, was eine Volksabstimmung nach sich ziehen wird.

Ein Richter im Grossratssaal

Neu wird ein Gerichtsrat gebildet, in dem jedes Gericht vertreten ist. Dieser Rat wird auch das eigene Budget im Parlament vertreten müssen. Damit wird erstmalig während einer Grossratsdebatte ein Richter im Parlament sitzen und den Parlamentariern direkt Auskunft geben. "Es wird kein neuer grosser Verwaltungsapparat entstehen", versprach Davide Donati. Der Leiter der Rechtsabteilung im Justiz- und Sicherheitsdepartement betonte zudem, dass die neue Organisation keine finanziellen Auswirkungen haben wird.

Das Volk wird neu nur noch die Gerichtspräsidien wählen. Die weiteren Richterinnen und Richter wird der Grosse Rat bestimmen und die Fachrichterinnen und Fachrichter werden vom Regierungsrat bestellt. Die "normalen" Richter werden zum Teil auch Laienrichter sein, also Personen ohne juristische Ausbildung, aber mit Sachverstand in anderen Bereichen.

"Die Richter müssen zeitlich verfügbar sein", nannte Corinna Kaupp, die an der Vorlage mitarbeitete, ein wichtiges Kriterium. Die Regierung will dem Grossen Rat hier keine Geschlechterquote vorschreiben, sondern verlangt lediglich eine "angemessene Berücksichtigung beider Geschlechter".

Stawa: Mehr Aufsicht – mehr Unabhängigkeit

Dürr will auch bei der Staatsanwaltschaft (Stawa) eingreifen. Sie soll in ihrer Unabhängigkeit gestärkt aber gleichzeitig stärker beaufsichtigt werden. Dazu wird eine Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft gebildet, welche die bisherige Justizkommission ablöst. Damit dabei keine Interessenskonflikte entstehen, dürfen keine akkreditierten Anwälte, Richter, Gross- und Regierungsräte aus Basel-Stadt Einsitz nehmen. Einzig pensionierte Richter, Professoren der Universität und ausserkantonale Juristen werden wählbar sein. Es könnte somit vorkommen, dass die Staatsanwaltschaft komplett von Juristen aus anderen Kantonen beaufsichtigt wird.

Der Regierung soll es künftig aber erlaubt werden, Schwerpunkte in der Strafverfolgung zu setzen. Dürr will hier seinen Spielraum voll ausnützen. Beispiel: Die Regierung könnte bei Drogendelikten einen Schwerpunkt definieren und damit eine härtere Gangart vorgeben. Dies soll nichts daran ändern, dass die Staatsanwälte nach wie vor jedes Delikt verfolgen müssen.

Kein Basler Handelsgericht

Die Vorlage wird voraussichtlich zum Jahreswechsel in den Grossen Rat kommen, wo neben den oben genannten Punkten auch diskutiert werden wird, dass die Regierung von der Schaffung eines Handelsgerichtes absieht. Anschliessend wird die Verfassungsänderung dem Volk vorgelegt. Stimmt es zu, können im Frühjahr 2016 die Gerichtspräsidien gewählt werden und das Gesetz auf den 1. Juli 2016 in Kraft treten. Damit verlängert sich die Amtsdauer der aktuellen Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten um ein halbes Jahr.



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