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Volksinitiative will Rheinstrasse-Kapazität nicht einschränken

Liestal, 26. Juni 2015

Im Baselbiet ist die Volksinitiative zur "Sicherung der Verkehrskapazitäten auf der Rheinstrasse Pratteln-Liestal" zustande gekommen. Die "IG Rheinstrasse" zeigt sich darüber erfreut.

Nach der Eröffnung der A22 im Dezember 2013 hatte die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) das Rückbauprojekt für die Rheinstrasse auf den Zeitraum zwischen 2022 bis 2027 verschoben. Dies sei laut BUD geschehen, "um die Planung an das Ziel anzupassen, neue Firmen auf der Ergolz-Achse zwischen Pratteln und Liestal anzusiedeln".
 
Danach sei der VCS mit einer Beschwerde an das Kantonsgericht Baselland und habe die sofortige Ausführung des "Luxusrückbaus" verlangt. Die "IG – Rheinstrasse vernünftig", so heisst es in ihrem Communiqué vom Donnerstag habe sich "von Beginn weg gegen einen teuren Rückbau der für das lokale Gewerbe wichtigen Rheinstrasse" gewehrt.

KOMMENTAR
Es zeugt schon von einem fast zynischen Demokratie-Verständis, wenn die "IG Rheinstrasse" von einem "Luxus-Rückbauprojekt für die Rheinstrasse" spricht, nachdem genau dieser Rückbau mit Kosten von rund 30 Millionen Franken integraler Bestandteil der Volksabstimmung zum Bau der A22 war und vom Volk angenommen wurde. Die "IG Rheinstrasse" hatte damals gegen den Rückbau nicht opponiert. Aber jetzt, da die rund eine halbe Milliarde Franken teure A22 in Betrieb ist, versucht sie es nicht ohne Erfolgsaussichten mit einem staatspolitisch äusserst fragwürdigen "Buebetrickli", das Gegenstück des damaligen politischen Kompromisses von der politischen Agenda zu streichen.

Scheinbar gibt es in diesem Kanton Interessen-Lobbies, die sich mehr Rechte anmassen als den politischen Kontrahenten. Man stelle sich vor, die Rollen wären vertauscht: Die "IG Rheinstrasse" und ihre Supporter sprächen umgehend von Volksentscheid-Missachtung.




Weiterführende Links:
- Rheinstrasse-Rückbau: Baudirektion hat dem VCS das Recht verweigert


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"Ganz offensichtlich ist es Ansichtssache"

Sie bezichtigen in Ihrem aktuellen Kommentar die Urheber der Initiative zur "Sicherung der Verkehrskapazitäten auf der Rheinstrasse Pratteln-Liestal" eines "zynischen Demokratie-Verständnisses" und schreiben von einem 'staatspolitisch äusserst fragwürdigen ‚Buebentrickli'", weil diese einen vom Volk bereits gefällten Entscheid nochmals in Frage stellen.

In diesem Zusammenhang möchte ich in Erinnerung rufen, dass der Baselbieter Landrat bereits vor 33 Jahren den Bau der damals noch T2 bezeichneten Strasse inklusive 1,8km langem Tunnel beschlossen hatte. Weil jene Kreise, die Sie jetzt in Schutz nehmen, auch diese Strasse partout nicht wollten, wurde das Volk 1995 erstmals zur Urne gebeten. Mit dem Ergebnis, dass 61% den Bau der dannzumal noch J2 bezeichneten Strasse befürworteten. Trotz dieses deutlichen Volksentscheides gaben die Strassen-Gegner aber nicht auf und lancierten eine Initiative zum Ausbau der Rheinstrasse, die darauf abzielte, die J2 doch noch zu verhindern. Die Stimmberechtigen durchschauten diese Absicht allerdings und schickten die Initiative 1997 mit überwältigendem Mehr von 73% bachab. Weil knapp 10 Jahre später noch immer nichts passierte, musste das Volk in dieser Sache ein drittes Mal an die Urne, um mit 76% Ja zu sagen "zum unverzüglichen Bau der H2". Soviel zur Geschichte der T2/J2/H2.

Es ist selbstverständlich Ihr legitimes Recht, die Infragestellung eines Teils des vor 9 Jahre gefällten Entscheids als "zynisches Demokratie-Verständnis" zu bezeichnen. Zu behaupten, bestimmte Kreise würden sich damit mehr Recht anmassen als sie ihren politischen Kontrahenten zugestehen, scheint mir aber unhaltbar. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass bei den vorgenannten Abstimmungen den Strassen-Gegnern je ein fehlendes Demokratie-Verständnis unterstellt worden wäre.

Aber ganz offensichtlich ist es Ansichtssache und gilt: Wenn zwei das Gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe.


Christian Greif, Geschäftsführer ACS beider Basel, Basel



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