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Justiz-Groteske um "gelbe Gefahrenlichter am Traktor"
Baselbieter Richter können auch durch Sprache den Kopf schütteln. So heute vor dem Kantonsgericht. Es ging darum, ob dem Liestaler Bauern Werner Weber gelbe Gefahrenlichter an seinem Traktor verboten werden können. Eine Paragrafen-Groteske.
Liestal, 31. Oktober 2018
Bauer Werner Weber bewirtschaftet den "Neuhof" – jenes unübersehbare Gut auf halber Strecke zwischen Liestal und Bad Bubendorf. Im Winter übernimmt er mit seinem Traktor der Marke "Mc Cormick" als Subunternehmer der "Maschinenring Schweiz AG" den Winterdienst auf SBB-Flächen, Bahnhofarealen, P+R-Flächen für SBB. Auf Anweisung seines Auftraggebers und auch der SBB montierte er ein gelbes Gefahrenlicht an seinen Traktor, um das Unfallrisiko beim Einsatz von Schneepflug und Salzstreuer in tiefer Nacht oder zu dunkler Morgenstunde zu vermindern.
Ohne Bürokratie und amtliches Attest geht's nicht: Im November 2017 befand die Solothurner Motorfahrzeugkontrolle das Fahrzeug für "in Ordnung". Nicht so aber die Motorfahrzeugkontrolle Baselland, als es darum ging, die Autorisierung zum Betrieb eines Gefahrenlichts in Form von Ausnahmeziffern im Fahrzeugausweis einzutragen. Grund: Bauer Weber hatte weder eine Auftragsbestätigung vorgelegt noch erfülle sein Fahrzeug die Anforderung zum Betrieb eines Gefahrenlichts.
Ein verschlungenes Konvolut von Bestimmungen
Bauer Weber wehrte sich gegen diesen Entscheid bei der Kantonsregierung. Denn in den Kantonen Aargau und Solothurn wären die gelben Warnblinker an seinem "Mc Cormick" rechtmässig. Aber die Regierung wies die Beschwerde ab, stellte sich hinter die Motorfahrzeugkontrolle und brummte dem Beschwerdeführer 400 Franken Verfahrenskosten auf. Die schriftliche Begründung des Regierungsentscheids ist als verschlungenes Konvolut von Gesetzes- und Verordnungs- und Weisungsbestimmungen für einen juristischen Laien wie den Schreibenden erst nach etwa fünffacher Lektüre halbwegs verständlich.
Der Traktor, so räsonierte die Regierung, trage ein weisses und kein grünes Nummernschild und sei somit laut Gesetz kein landwirtschaftliches Fahrzeug, wodurch keine Zusatzgeräte mit einer Breite bis zu 3,5 Metern angebracht werden dürften.
Ebenso ging die Regierung davon aus, dass der Traktor mit Zusatzgerät eine Breite von drei Metern nicht erreicht und somit "keine nicht leicht erkennbare Gefahr" – konkretisiert: eine leicht erkennbare Gefahr – für die übrigen Verkehrsteilnehmenden auf der Bundes- und Kantonsstrasse bilde. Auch auf SBB-Areal bestehe "keine Gefahr, da der Winterdienst mit Beschilderungen erkennbar gemacht werden kann" – gemeint sind höchstwahrscheinlich Warn-Plakate. Daraus resultiere, dass keine Bewilligung erteilt werde und "demzufolge sind gelbe Gefahrenlichter an seinem Traktor nicht erlaubt".
Gericht: "Keine leicht erkennbare Gefahr"
Bauer Weber verstand die Welt und die föderalistische Gesetzesanwendung nicht mehr. Um sein Gefährt für die Winteraufträge vorzubereiten, hatte er sein grünes Landwirtschafts-Kennzeichen gegen ein weisses ausgewechselt, wodurch er erst noch der Schwerverkehrsabgabe unterstellt wurde. Gleichzeitig will er sich mit dem gelben Licht davor schützen, Passanten in Gefahr zu bringen. Er gelangte an die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts unter dem Vorsitz von Daniel Ivanov.
Den fünf Herren Richter waren nun die Vorentscheide von Regierung und Fahrzeugprüfern der Paragrafenreiterei zu viel. Ein Schneeräumungs-Fahrzeug auf SBB-Areal sei "keine leicht erkennbare Gefahr", da "auch Manöver in unübersichtlichen Stellen" ausgeführt werden müssen, führte Referent Hans Furer aus. Die potenziell erkennbare Gefahr durch das Fahrzeug und dessen Breite seien "nicht kumulativ anwendbar", es sei vielmehr eine "Gesetzesauslegung erforderlich" und dies zugunsten des Schutzes der Passanten.
Richter spricht von "Schildbürgerstreich"
Furers Darlegungen überzeugten das gesamte Gericht. Ein Richter hielt den Vorschlag der Regierung, Vorsichtsplakate gegen Schneeräumungs-Maschinen aufzustellen, für "derart realitätsfremd, wenn alle aufs Handy schauen" und umherrennen. "Es bestehen überhaupt keine Zweifel, dass ein solches Fahrzeug eine Gefahr darstellt" und die Anbringung von Warnblinkern deshalb gerechtfertigt sei. Ein weiterer Richter pflichtete bei und setzte noch einen drauf: "Das Kantonsgericht ist dazu da, um einen Schildbürgerstreich zu verhindern."
Und so kam es auch: Einstimmig hiess der Spruchkörper die Beschwerde von Bauer Weber gut. Und er freute sich nach gesprochenem Urteil: Jetzt darf er gelb blinken. Aber nur, wenn die Regierung diesen Vernunfts-Entscheid nicht noch anficht.

"Mehrere Amtsschimmel!"
Da haben wohl gleich mehrere Amtsschimmel gewiehert!
Hanspeter Berger, Basel
"Amtschimmel brüllt"
Der Amtschimmel wiehert nicht, er brüllt! Und ich zähneknirsche laut beim Gedanken daran, was dieses Schmierentheater den Steuerzahler kostet.
Rosemarie Mächler, Aesch
"Mehr als eine Zumutung"
So erfreulich das Urteil ist – dieser Satz gibt mir doch zu denken (Zitat): "Die schriftliche Begründung des Regierungsentscheids ist als verschlungenes Konvolut von Gesetzes- und Verordnungs- und Weisungsbestimmungen für einen juristischen Laien wie den Schreibenden erst nach etwa fünffacher Lektüre halbwegs verständlich."
Es müsste doch ausdrücklich ein Menschenrecht sein, dass Gesetze und Bestimmungen für jeden Laien – auch für die Oma – verständlich und nachvollziehbar sind. Es ist mehr als eine Zumutung, wenn Politiker und Verwaltung sich in Sprache und Zusammenhängen ausdrücken, die höchstens Juristen noch verstehen. Ja – ich gehe so weit zu behaupten, dass so manche Gesetze in den Parlamenten nur durchkommen, weil die Parlamentarier sie auch nicht verstehen, sofern sie bei der Lektüre nicht schon vor der Abstimmung eingeschlafen sind.
Ob es wohl davon kommt, dass gesetzgebende Parlamente von Juristen und Staatsangestellten dominiert werden?
Peter Waldner, Basel
"Kompetent und unterhaltsam"
Ich muss vor allem Peter Knechtli ein grosses Kompliment machen, dass er immer wieder kompetent und unterhaltsam über das Geschehen an unseren Gerichten berichtet.
Martin Neidhart, Advokat und Notar, Basel
"Amtsschimmel"
Amtsschimmel, ich hör dich wiehern ...
Bruno Heuberger, Oberwil
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