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Familie Estrada: Protest gegen Ausweisung - Polizei erklärt Gründe

Basel, 24. Juni 2002

 Heftige Kontroverse um die Auslieferung der sechsköpfigen Familie Estrada aus der Schweiz: Während der Freundeskreis mit Postkarten-Aktionen (Bild) für den Verbleib der ecuadorianischen Familie kämpft, erklärt die Basler Polizei, weshalb die sechs Menschen in ihre Heimat zurück kehren müssen. - Die an Regierungspräsident Carlo Conti gerichtete Postkartenaktion scheint eine gewisse Wirkung zu zeitigen. Die Regierung wird darin "inständige" gebeten, "Mittel und Wege zu finden, "damit diese Familie in Basel bleiben kann". Die Mutter sei 1995 "in grosser wirtschaftlicher Not" in die Schweiz gekommen und habe sich ihren Lebensunterhalt mit Putzen verdient. Ein Jahr danach sei der Familienvater nachgefolgt, vor drei Jahren die vier Kinder. Die Kinder seien beliebt bei den MitschülerInnen und Lehrenden. Das älteste Mädchen habe eben den Sprung ins Gymnasium geschafft. Es sei "unverantwortlich, die Familie in soziales Elend ohne Zukunftsperspektiven zurückzuschicken.

Das Basler Polizeidepartement erklärt nun in einer "Klarstellung", der Freundeskreis operiere mit "falschen Zahlen und Angaben". Zu den Kriterien, ob ein Härtefall vorliegt, gehört beispielsweise die Aufenthaltsdauer. Bei einem Aufenthalt von weniger als vier Jahren geht das Bundesamt für Ausländer davon aus, dass kein Härtefall besteht, sofern keine besonderen Umstände, wie zum Beispiel eine schwere Krankheit, vorliegen. Rechtswidrige Aufenthalte in der Schweiz werden nach den bisherigen Bundesgerichtsentscheiden bei der Härtefallprüfung grundsätzlich nicht berücksichtigt. Der illegale Aufenthalt der Familie Estrada in der Schweiz wurde bereits im Juni 2000 festgestellt. Herr Estrada hielt sich zum damaligen Zeitpunkt seit zwei Jahren illegal in der Schweiz auf, seine Gattin seit anderthalb Jahren und die Kinder seit rund einem Jahr. Die Familie erfüllt also die geforderte Mindestaufenthaltsdauer von vier Jahren bei weitem nicht.

Die Polizei im Wortlaut: "Seit dem Juni 2000 wurde Herr Estrada mindestens acht Mal darüber informiert, dass nach der geltenden Bundesgesetzgebung für ihn und seine Familie keine Möglichkeit der Regelung des Aufenthaltes in der Schweiz bestehe. Mindestens drei Mal kamen die Einwohnerdienste dem Wunsch nach einer Verlängerung der Ausreisefrist nach. Dies jedesmal unter der Voraussetzung, dass auch Herr Estrada sich kooperationsbereit zeige, was er jeweils zusicherte. Mindestens zwei Termine zwischen Herrn Estrada und den Einwohnerdiensten platzten, da dieser sich im Ausland aufhielt. Im April 2001 erklärte Herr Estrada, er würde mit grösster Wahrscheinlichkeit eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung in Spanien erhalten und könnte mit seiner Familie ausreisen. Am Vorabend der auf den 24. August 2001 festgelegten Ausreise mit den durch die Einwohnerdienste organisierten Flugtickets erklärte Herr Estrada, er wolle nun doch nicht freiwillig ausreisen. Seit über zwei Jahren verzögert Herr Estrada das laufende Verfahren mit stets neuen Erklärungen, wieso die Ausreise seiner Familie noch nicht erfolgen könne. Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hielt dazu bereits im Dezember 2001 fest, dass dieses Verhalten in Verbindung mit dem Aufenthaltsgesuch 'geradezu rechtsmissbräuchlich' sei."

Trotzdem sei das Gesuch nochmals durch das Härtefallgremium überprüft worden.



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Veranstaltungs-Hinweis

 

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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