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Coronavirus: Verhaltensregeln bei Verdachtsfällen

Liestal, 26. Februar 2020

Verhaltensregeln im Zusammenhang mit dem neuen Coronavirus rufen die Baselbieter Gesundheitsbehörden heute Mittwoch in Erinnerung. Falls eine Person aus einem Risikogebiet – aktuell China, Südkorea, Singapur, Iran und Italien – zurückgereist ist und Symptome  wie Atembeschwerden, Husten oder Fieber hat, soll sie zuerst mit ihrem Hausarzt/Hausärztin in Kontakt treten.
 
Die Krankheit äussert sich zu Beginn mit unspezifischem Unwohlsein, Müdigkeit und Fieber. Typisch ist auch ein trockener Husten. Bei einer schweren Erkrankung kann es nach rund einer Woche zu Kurzatmigkeit, im schlimmsten Fall zu einer Lungenentzündung und dem Befall weiterer Organsysteme kommen.

Personen ohne diese Beschwerden müssen sich nicht testen lassen, selbst wenn sie in einem epidemischen Gebiet waren. Wer jedoch aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und sich krank fühlt, sollte sich telefonisch bei der Hausärztin oder dem Hausarzt melden und nicht ohne Anweisung des Arztes in eine Praxis gehen. Die Hausärzte werden den Transport in ein Spital einleiten.

Keine Abklärungen in Arztpraxen

Im Baselbiet ist die Abklärung respektive die Entnahme von Proben bei Verdachtsfällen auf eine Coronaviren-Infektion nicht in den Arztpraxen und ambulanten Institutionen vorgesehen, sondern in den vorgesehenen Spitälern des Kantonsspitals Baselland, im Fall eines Kindes an die Universitäts-Kinderklinik beider Basel. Der Transport erfolgt nach Absprache mit der Hausärztin oder dem Hausarzt. Der öffentliche Verkehr sollte nicht benützt werden.
 
Personen, die durch einen Kontakt mit Erkrankten einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt waren, werden nach Vorgaben des kantonsärztlichen Dienstes erfasst. Bei Quarantänebedarf werden Einzelpersonen in erster Linie zu Hause untergebracht und bei Bedarf betreut.
 
Derzeit basiert die Bekämpfung des Virus im Kanton darauf, Verdachtsfälle frühzeitig zu erfassen, die betroffenen Patienten sicher zu den vorgesehenen Spitälern zu transportieren und sie dort zu isolieren, bis eine Infektion mit COVID-19 ausgeschlossen werden kann.

Es besteht gemäss Angaben der Gesundheitsdirektion nur ein Risiko für jene Personen, die sich in einem der aktuellen Risikogebieten aufhielten und dort mit betroffenen Personen in Kontakt kamen.



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