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Fall Madörin/Gloor: Gericht muss nochmals entscheiden

Im Zusammenhang mit dem Straffall um die "Regio Aktuell"-Affäre haben die beiden Beschuldigten Bernhard Madörin und Robert Gloor einen formellen Sieg vor Bundesgericht erzielt: Das Appellationsgericht muss den Fall neu beurteilen. Grund: die Zusammensetzung des Gerichts.
Basel, 27. November 2018

Das Bundesgericht bemängelt, dass die Zusammensetzung des dreiköpfigen Appellationsgerichts unter dem Vorsitz von Claudius Gelzer durch eine nicht richterliche Instanz vorgenommen wurde wie beispielsweise die Gerichtskanzlei oder einen Gerichtsschreiber. Diese Delegation ist laut Bundesgericht unzulässig, selbst wenn die Zusammensetzung des Spruchkörpers nach sachlichen Kriterien erfolgte, wie aus einer Medienmitteilung des Appellationsgerichts von heute Dienstag hervorgeht.

Eine gewisse Irritation

Künftig müssen die Gerichte durch einen demokratisch legitimierten Appellationsgerichts-Präsidenten der Straf- oder Zivilrechtsabteilung zusammengestellt werden. Auf Ebene Strafgericht ist diese Aufgabe – ausser in Fällen, die er selbst leitet – einem Gerichtspräsidenten übertragen worden. Das Bundesgericht hatte dies auf eine Beschwerde Madörins hin bereits am 20. März 2018 entschieden. Die Basler Gerichte passten darauf ihre Organisations-Reglemente an.

Das Appellationsgericht bringt in seiner Medienmitteilung eine gewisse Irritation über das jüngste Bundesgerichtsurteil zum Ausdruck: Der nun aufgehobene Entscheid des Appellationsgerichts stamme "noch aus der Zeit vor der genannten Praxisänderung des Bundesgerichts". Denn noch mit Urteil vom 24. März 2017 habe das Bundesgericht im Zusammenhang mit der Anfechtung der Vorladung zur Berufungsverhandlung durch einen der Beurteilten die Spruchkörperbildung im Berufungsverfahren "in diesem konkreten Fall als rechtmässig erklärt". Von diesem Entscheid weiche das Bundesgericht mit seinen neuen Entscheiden in Anwendung seiner neuen Praxis "nun rückwirkend ab".

Deutlich reduzierte Strafe

Das Appellationsgericht hatte am 30. Oktober letzten Jahres die Strafen der Vorinstanz deutlich reduziert. Verleger Robert Gloor, Besitzer und Geschäftsführer der damaligen "Regio aktuell"-Herausgeberin "GTS Verlag AG", wurde wegen ungetreuer Geschäftsführung, Urkundenfälschung und Steuerbetrug zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Treuhänder und Revisor Bernhard Madörin erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 610 Franken.

Das Strafgericht hatte Verleger Gloor zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt auf zwei Jahre verurteilt. Das Urteil gegen Madörin lautete auf 240 Tagessätze zu 660 Franken bedingt auf zwei Jahre.

Verjährungs-Strategie

Einige der den beiden Beschuldigten vorgeworfenen Tatbestände hatte das Appellationsgericht für verjährt erklärt. Wie es scheint, arbeiten Madörin und Gloor durch laufende Eingaben auf eine Verzögerung des Verfahrens hin mit dem Ziel der kompletten Verjährung.

So hat Madörin auch die angepassten Organisations-Reglemente der Basler Gerichte erneut vor Bundesgericht angefochten. Dieser Entscheid ist aber noch hängig. Im Sommer hatte die Online-Ausgabe von "Regio aktuell" Madörin bezeichnet als "Der Mann, der den Basler Gerichten die Bundesverfassung beibringt".
 
Ursprünglich sassen im "Regio aktuell"-Fall drei Personen auf der Anklagebank. Den Fall eines der Beschuldigten hat das Appellationsgericht für verjährt erklärt.




Weiterführende Links:
- "Regio aktuell"-Verleger Robert Gloor verhaftet
- "Regio aktuell"-Verleger Gloor wieder auf freiem Fuss
- Auftakt zum Prozess um "Regio aktuell"-Verleger
- "Regio aktuell": Anklage will bedingte Gefängnisstrafen
- Bedingte Strafen für "Regio aktuell"-Verantwortliche
- Bernhard Madörin nicht länger im IWB-Ausschuss
- Scharfes Geschütz im Wirtschafts-Fall "Regio aktuell"
- "Regio aktuell"-Prozess: Rückweisungs-Anträge abgelehnt
- Erneut Schuldsprüche gegen "Regio aktuell"-Verantwortliche


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