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Akad darf Bildungszentrum eröffnen: Verbots-Antrag der NSH abgelehntBasel, 4. April 2001Schlappe für die Neue Sprach- und Handelsschule (NSH): Das Basler Zivilgericht hat am Dienstag ihren Antrag abgelehnt, der Konkurrenzschule Akad zu verbieten, kommenden Sommer in Basel ein Bildungszentrum zu eröffnen. Dies bestätigte Akad-Anwalt David Jenny gegenüber OnlineReports. Die NSH hatte vor Gericht den Standpunkt vertreten, die Akad verstosse gegen einen Vertrag, der am 29. Dezember 1998 beim Verkauf der Huber Widemann Schule (HWS) durch die Minerva an die drei Investoren André Gerber, Stratos Martinis und Roland Voëlin abgeschlossen worden sei. Darin verpflichten sich "die Verkäuferin und deren derzeitige Aktionäre bzw. von diesen direkt oder indirekt beherrschten Beteiligungen", während fünf Jahren "keine direkt die Tätigkeit der Gesellschaft konkurrenzierenden Ausbildungsgänge anzubieten". Da dieser Vertrag allerdings bloss von den damaligen Minvera-Aktionären Roland Glaser und Dieter Bachthaler - und nicht auch von der Akad, die 25 Prozent an Minerva hält - unterzeichnet wurde, sei er für die Akad nicht verpflichtend, fand das Zivilgericht und lehnte den Verbots-Antrag ab. Hintergrund des Basler Privatschul-Streits, der nunmehr eine beachtlich unmarktwirtschaftliche Konkurrenzverhinderung offenbart, sind die zu Jahresbeginn aufgetretenen massiven personellen Mutationen in Verwaltungsrat und Leitung der HWS, in deren Folge ihre drei Besitzer die Schule an die NSH verkauften. Dabei scheint die Neue Sprach- und Handelsschule von der Ankündigung der Akad, kommenden Sommer in Basel ein neues Bildungszentrum zu eröffnen, das teilweise gleiche Bildungsbereiche wie die NSH anbietet, überrascht worden zu sein. |
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