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Alcopops: Mit harter Politik gegen süsse VerführungenBasel, 29. Oktober 2003Gegen den illegalen Verkauf von gesüssten stark alkoholischen Getränken ("Alcopops") an Kinder und Jugendliche will die Basler Regierung noch entschiedener vorgehen. Wie an einer Pressekonferenz bekannt wurde, werden die Kontrollen, ob Alkohol verbotenerweise an Kinder und Jugendliche verkauft werden "ab sofort massiv verschärft". Dabei wird die Gewerbepolizei auch von der Kantonspolizei unterstützt. Die Regierung ist auch gewillt, Verstösse entschlossen zu ahnden. So haben die Administrativen Dienste des Polizei- und Militärdepartements (PMD) unter Jörg Schild in den letzten zwei Jahren gegen 21 Betriebe Ermittlungen eingeleitet und deren Betreiber verzeigt. Mittlerweile sind 13 Verfahren abgeschlossen und 12 Personen rechtskräftig verurteilt. Es dürfe davon ausgegangen werden, dass die hängigen Verfahren bis Ende dieses Jahres auch noch abgeschlossen werden. Bei den Problembetrieben handelt sich vor allem um Quartierlädeli im Gundeli, im St. Johann und im Kleinbasel. Sowohl in den Gastrobetrieben wie auch bei den Grossverteilern werden die Bestimmungen des Jugendschutzes laut Polizei "grösstenteils eingehalten". - Die Regierung plant zudem eine Gesetzesänderung, die Werbung für alkoholische Getränke auch auf privatem Grund verbietet. Seit 1997 ist diese Werbeform auf öffentlichem Grund verboten. Testkäufe in der ganzen Schweiz zeigen, dass mindestens 55 Prozent der Jugendlichen Alkoholika einkaufen konnten, die ihnen aufgrund ihres Alters nicht hätten abgegeben werden dürfen. - Gemäss Jugendschutzbestimmungen dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren keine Spirituosen und Alcopops verkauft werden, für Bier und Wein gilt die Altersgrenze sechzehn. |
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