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Rassismus an der Laufener Fasnacht: Schuldspruch bestätigtLiestal/Laufen, 29. September 2003Rassismus ist auch an der Fasnacht nicht erlaubt: Das Baselbieter Strafgericht hat am Montagnachmittag die Busse von je 400 Franken für die Herausgeber der diesjährigen Laufener Fasnachtszeitung bestätigt. Zudem müssen die beiden Angeklagten die Verfahrenskosten tragen. Damit hat Einzelrichter Daniel Seiler den vom Laufener Statthalteramt in erster Instanz gefällten Strafbefehl bestätigt. Das Urteil richtet sich gegen Hansjörg Gygi, den Herausgeber des offiziellen Mitteilungsblattes der Einwohnergemeinde Laufen, und Max Wey, den Chef der städtischen Sicherheitsabteilung. Die Herausgeber und Verfasser eines fingierten Inserats spielten darin auf das Laufener Durchgangszentrum Bezug an und nahmen vor allem die schwarzen Pensionäre ins Visier: "Günstig abzugeben: Frischer Asylant, Herkunft: Aus irgend einem Land, Gebüsch, Tschungel, usw. Sprache: Alles nur kein Deutsch, Alter: Weiss es selber nicht ..., Stärke: Geht selbständig täglich ohne Geld einkaufen und bringt alles nach Hause. Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann melden Sie sich im DZ Laufen". Gerichtspräsident Seiler erklärte gegenüber OnlineReports, aus diesem Text dürfe zwar "kein Rechtsextremismus" geschlossen werden, doch seien die Asylbewerber in ihrer Darstellung als verkaufsfähige Ware in ihrer Menschenwürde betroffen und herabgesetzt worden. Es habe sich bei dieser Formulierung klar um eine "Entgleisung" gehandelt, die gegen die Rassismus-Strafnorm verstosse. Die Busse bewege sich indes am untersten Rand des Strafrahmens. Die beiden Verurteilten wollen den Fall an die nächste Instanz weiter ziehen. |
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