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Kritik an Baselbieter Strompreis-VerordnungLiestal, 22. April 2005Die von der Baselbieter Regierung beschlossene Verordnung über kostendeckende Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien stösst in Fachkreisen auf Kritik: Die regionale Sektion der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie glaubt nicht daran, dass dank dieser Verordnung nun mehr Solarstrom-Anlagen gebaut werden. Nach dem Regelwerk darf eine Anlage zu kostendeckenden Tarifen produzieren, wenn sie nicht mehr produziert als zwei Prozent der am Markt zu effektiven Gestehungskosten abgesetzten Elektrizität aus erneuerbarer Energie. "Nimmt man zwei Prozent der Lieferung nur von den lokalen Lieferwerken der Elektra Birseck (Anteil an den Wasserkraftwerken Birsfelden und Augst) bzw. gut 3’500 MWh käme das einer unbegrenzten Zubaumenge oder der Versorgung von rund 1’000 Haushalten gleich. Oder wird die Zubauleistung in Abhängigkeit der verkauften Oekostrom-Menge gesehen?", fragt sich die SSES-Regionalgruppe. Zwei Prozent des Elektra Birseck-Naturstroms wären dann gerade noch 3MWh, was der Versorgung eines einzigen zusätzlichen Haushalts pro Jahr entspreche. Derart grosse Unklarheiten in der Auslegung stifteten "Verwirrung" und müssten schnell geklärt werden. |
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