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Marihuana-Plantage in Privatwohnung: Auch Eltern angezeigtBinningen, 8. Dezember 2004Ein 16-jähriger Schweizer wurde in Binningen Anfang November von der Polizei vorübergehend fest genommen, weil er in der elterlichen Wohnung, zusammen mit gleichaltrigen Kollegen, eine grössere Menge Marihuana gepflanzt und zwecks Gewinnung von Betäubungsmitteln professionell geerntet und weiter verarbeitet hatte. Gemäss einer Analyse des Instituts für Rechtsmedizin enthielt das Endprodukt einen sehr hohen Wirkstoffgehalt. Da nicht nur die Herstellung des Betäubungsmittels verboten ist, sondern sich auch die Erziehungsberechtigten, die Marihuana-Pflanzungen in ihrer Wohnung tolerieren, strafbar machen können, hat die Jugendanwaltschaft beim zuständigen Statthalteramt Arlesheim gegen die Eltern Strafanzeige eingereicht und gegen die minderjährigen Jugendlichen entsprechende Strafverfahren eröffnet. |
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