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ASE: Freisprüche für zwei Beschuldigte gefordert

Im Prozess um die ASE Investment AG forderten die Verteidiger heute Samstag Freisprüche für den ehemaligen Präsidenten Simon Müller und den Kundenberater der Basler Kantonalbank (BKB). Ex-ASE-Geschäftsführer Martin Schlegel soll mit höchstens vier Jahren Gefängnis bestraft werden.
Eiken, 26. November 2016

In ihrem Plädoyer vor dem Bezirksgericht Laufenburg forderten die Verteidiger Andreas Forrer und Simon Brun, der damalige ASE-Präsident Simon Müller (43) sei von Schuld und Strafe freizusprechen und die Beschlagnahmung seiner Parzellen und weiteres Vermögen aufzuheben. Ausserdem sei ihm der gesamte durch die Strafuntersuchung verursachte Verdienstausfall zu entschädigen und es sei ihm eine Genugtuungssumme von mindestens 10'000 Franken auszuzahlen. Müller, bis Mitte 2010 auch Direktor des ASE-Quanto Fund, sei in dieser Zeit statt sich beruflich zu entwickeln "im Gefrierfach aufbewahrt worden".

Auf den Vorwurf des Anklägers, Müller habe sich durch Aussageverweigerung und dem Vorlesen einer fast 70-seitigen Erklärung vor Gericht "rechtsmissbräuchlich" verhalten, entgegneten die Verteidiger mit der Bemerkung, die Anklageschrift stütze den "Drang" der Staatsanwaltschaft, Müller "zum Täter machen zu wollen".

Müller "wusste von nichts"

Staatsanwalt Karl Knopf hatte gestern Freitag für Müller eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert. Ihren Antrag auf Freispruch begründeten die Rechtsvertreter damit, dass Müller von seinem damaligen Compagnon und Geschäftsführer Martin Schlegel zwischen 2006 und 2012 hinters Licht geführt worden sei: Müller habe von Schlegels Verfehlungen nichts gewusst und habe zu keinem Zeitpunkt in Kauf genommen, dass Vermögenswerte von ASE-Kunden zu Schaden kamen.

Dies habe selbst Schlegel, der in der Verhandlung alle Schuld auf sich nahm, zu Beginn der Strafuntersuchung erklärt: "Müller wusste nichts vom Schneeballsystem." Die warnenden "K-Geld"-Artikel habe der Angeklagte Müller als "erfundene Geschichten" eingestuft, da er "nie einen Vermögensschaden erkannt" habe. Dies lasse sich auch daran erkennen, dass Müller selbst über zwei Millionen Franken in die ASE investiert habe.

Schlegel "wie einen König behandelt"

Umso härter griffen Müllers Anwälte "die BKB und ihre Mitarbeitenden" an – ohne freilich den Mitangeklagten Manfred G. namentlich ins Visier zu nehmen. Für ihn hatte der Staatsanwalt drei Jahre gefordert. Die vor Gericht gemachte Aussage des früheren BKB-CEO Hans Rudolf Matter, die Bank habe in ihrer Beziehung mit der ASE nur eine Nebenrolle gespielt, sei "nachweislich falsch", wie auch ein Bericht der Finanzmarktaufsicht belege. Die Bank versuche jetzt "Hände ringend, ihren Ruf zu retten".

Durch die "Verblendung" des Kreditausschusses durch die Brutto-Gewinne von über 20 Millionen Franken habe die Bank die Geschäftstätigkeit fortgesetzt. Nie habe sich die BKB-Spitze bei Kunden erkundigt, ob sie von den Soll-Saldi auf den heimlichen Kanada Dollar-Konti und der Verwendung der Gelder wussten.

Während Schlegel von der Bank "wie ein König behandelt" worden sei, habe die Bank Müller "bewusst ignoriert und umgangen" und dabei "schwere Verfehlungen" begangen – etwa durch den Transfer von Kundengeldern aufgrund von über 1'400 gefälschten Fax-Aufträgen auf ein heimliches Pooling-Konto der ASE, was "nie hätte ausgeführt werden dürfen", zumal die Eidgenössische Bankenkommission der ASE im Jahr 2006 das Pooling verboten hatte. Auch hätten sich drei Banker "geweigert", einem Kunden Auskunft über seinen Vermögensstand zu geben.

"Alle haben zugeschaut"

Auch Jürg Krumm, der Pflichtverteidiger des im April 2012 freigestellten BKB-Kundenberaters Manfred G. (53), plädierte auf einen Freispruch. Sicherlich habe sein Mandant als stellvertretender Leiter des damaligen BKB-Private Banking in Zürich Fehler gemacht. So haben Abklärungen der beauftragten Anwaltskanzlei Bär & Karrer ergeben, dass G. die vom BKB-Kreditausschuss geforderten Informationen "nicht rechtzeitig und umfassend geliefert hat". Es gehe aber nicht an, dass jetzt die Schuld allein auf ihn abgeschoben werde, denn "alle haben zugeschaut, die Behörden die Bank, alle". Auch seien die von der Bankführung getroffenen Massnahmen zur Reduktion der Risiken gegenüber der ASE ungenügend gewesen.

Das Gericht – so Krumm weiter – müsse sich zudem vor Auge führen, dass die Geschäftsbeziehung mit der ASE in den ersten acht Jahren "einwandfrei" gewesen sei, woraus ein Vertrauensverhältnis entstanden sei. Zum Vertrauen habe auch beigetragen, dass Schlegels Bruder bei der BKB in Basel tätig war, in einer Funktion, die mit ASE in keinem Zusammenhang stand.

Der Verteidiger wies zudem die Behauptung der Anklägerin zurück, G. habe das Spiel aus Bonus-Interessen mitgespielt. Der Beschuldigte hätte auf den ASE-bezogenen Bonus "ohne weiteres verzichten" können, so dass er dafür "nicht ein so grosses Risiko eingegangen" wäre. G. verlange vom Staat keine Entschädigung. Es sei ihm vielmehr ein Anliegen, dass die Sache rechtskräftig erledigt wird.

Schlegel einziger Schuldiger?

Schon gestern Freitag hatte der Anwalt des ehemaligen ASE-Geschäftsführers Martin Schlegel beantragt, die Freiheitsstrafe von elf (so der Antrag des Staatsanwalts) auf maximal vier Jahre zu reduzieren. Die Strategie der Verteidiger schien wie koordiniert: Strafrechtlich erschien in der Verhandlung einzig Martin Schlegel als Sünder und Schuldiger. Der frühere Devisenhändler steckte die zahlreichen Vorwürfe von "Machenschaften" regungslos ein. Seit viereinhalb Jahren befindet er sich in Untersuchungshaft und im Strafvollzug.

Die Hauptverhandlung wird kommenden Montag mit Replik und Duplik abgeschlossen. Das Urteil wird am 15. Dezember eröffnet.




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