Werbung
Clariant: Vorruhestandregelungen statt EntlassungenMuttenz, 24. Februar 2004Scharfe Kritik am Stellen-"Kahlschlag" bei 15 Prozent der Clariant-Belegschaft äussert die Gewerkschaft "Bau und Industrie" (GBI). Ursache der Misere seien "schwere Managementfehler" der Vergangenheit, allen voran der stark überzahlte Kauf des britischen Feinchemiekonglomerates BTP. Die Schuld für den Niedergang und die Schieflage des Konzernes Clariant AG liege bei den damaligen Verantwortlichen, insbesondere dem ehemaligen Präsidenten Rolf W. Schweizer und Ex-CEO Reinhard Handte. Die GBI sei "noch heute erstaunt, dass sich keine Aktionärsgruppe finden wollte, um gegen das damalige Management Verantwortlichkeitsklage zu erheben". Statt Entlassungen fordert die Gewerkschaft "faire Vorruhestandsregelungen oder vorzeitige Pensionierungen zu Lasten des Konzerns". Noch immer sei nicht transparent, wie hoch die Abgangsentschädigungen für die BTP-Verantwortlichen gewesen sei. Wenn es auch scheint, dass jeder Fall von Stellenabbau in jüngerer Zeit - erst DSM, dann Syngenta und jetzt Clariant - ganz speziell gelagert sei, gebe es einige gemeinsame Züge: Zum einen seien sie Anzeichen "eines sich beschleunigenden industriellen Erosionsprozesses", zum anderen "des unübersehbaren Trends der Verlagerung von industriellen Arbeitsplätzen in den asiatischen Raum", schreibt GBI-Sekretär Mathias Bonert. Die GBI fordert die Regierungen der Kantone der Nordwestschweiz auf, "sich zu dieser Situation öffentlich zu äussern". |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.