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"Wiese-Initiative" gültig: Komitee nur "teilweise befriedigt"Basel, 2. November 2004Die "IG Auenpark am Schlipf", die Dachorganisation der im Engagement gegen die Zollfreistrasse vereinten Basler Natur- und Umweltschutzorganisationen, hat "mit Befriedigung" zur Kenntnis genommen, dass die Basler Regierung dem Grossen Rat beantragt, die Ende August mit über 6'100 Unterschriften eingereichte "Wiese-Initiative" für rechtlich zulässig zu erklären. Sie hofft laut einem Communiqué, "dass eine Mehrheit des Grossen Rates zum selben Schluss kommen wird und damit dem dringlichen Schutz der Naturgebiete entlang des Flusslaufs der Wiese gemäss den Vorschriften der 'Berner Konvention', einem gesamteuropäischen Artenschutzabkommen, den nötigen Vorschub leistet". Weniger erfreut ist die IG über die Meinung der Basler Regierung, wonach die "Wiese-Initiative" den Bau der Zollfreistrasse nicht werde verhindern können. Die IG weist darauf hin, dass, wie ein Gutachten des früheren Bundesrichters Martin Schubarth belegt, die "Berner Artenschutzkonvention" als jüngeres Recht über dem älteren Staatsvertrag zur Zollfreistrasse steht. Zudem haben Pro Natura Basel und die deutsche Umweltorganisation BUND im letzten August mit Eingaben an den Ständigen Ausschuss der "Berner Konvention" in Strassburg beantragt, dass dieser die Schweiz und Deutschland dazu auffordert, die im Schlipf lebenden, seltenen Pflanzen- und Tierarten endlich in ihrem Bestand zu erfassen und danach zu prüfen, ob das Projekt Zollfreistrasse mit den grenzüberschreitenden Artenschutzbestimmungen der Konvention überhaupt vereinbar ist. |
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