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Einbürgerungen: Grossrat macht Druck auf Bürgergemeinden

Der Streit um eine Passage des neuen baselstädtischen Bürgerrechtsgesetzes kommt nicht zur Ruhe.
Basel, 3. Juli 2019

Nun will Grossrat Thomas Gander (SP, Bild) in einer Interpellation von der Regierung wissen, ob ihr bewusst sei, dass die Bürgergemeinden Basels, Riehens und Bettingens diesen Gesetzestext nicht umsetzen würden. "Es ist legitim zu fragen, was die Regierung macht", erklärte Gander gegenüber OnlineReports. Doch er will auch eine Antwort, wie die Regierung bei den Bürgergemeinden das Gesetz per sofort durchsetzt.

Im besagten Paragrafen 11 Absatz 2 geht es um eine erleichterte Einbürgerung für Personen, die die Basler Schulen abgeschlossen haben. Sie kennen sich mit den Basler und auch schweizerischen Gegebenheiten aus und müssen deshalb keine separaten Tests mehr absolvieren.

Für die Bürgergemeinden ist dieser Beschluss bundesrechtswidrig: Der Kanton könne die bundesrechtlichen Minimalvorschriften verschärfen, aber nicht erleichtern. Gleiches gelte auch für die Gemeinden.

Es geht um einen "Grundsatzentscheid"

Aus Kreisen der betroffenen Bürgergemeinden ist zu vernehmen, dass der Gesetzestext effektiv nicht umgesetzt wird, womit Ganders konkrete Frage durchaus berechtigt ist.

Der Basler Bürgerrat Stefan Wehrle (CVP) weicht der Frage, ob das so sei, geschickt aus: "Wir halten uns an das Bundesrecht und das Einbürgerungsreglement", stellt der Präsident der Einbürgerungskommission klar. Es gehe um eine juristische Grundsatzfrage, im Fachjargon "abstrakte Normenkontrolle" genannt. Ansonsten müsste ein Einbürgerungswilliger selber das Bundesgericht anrufen.

Der Streit wurde bereits bis vor das Bundesgericht getragen. Die Lausanner Richter wiesen das Begehren an das Appellationsgericht zurück, das die Beschwerde am 5. Mai abwies. Die drei Bürgergemeinden zogen das Urteil aber wieder vor das höchste Schweizer Gericht. Somit ist der Richterspruch (noch) nicht rechtskräftig und es wird erneut auf den Bescheid aus Lausanne gewartet.

Nur wenige Personen "betroffen"

Bekannt ist, dass es sich bei den "betroffenen" Personen um eine kleine zweistellige Anzahl handelt – abhängig von der Berechnungsgrundlage. In seiner Antwort auf eine Interpellation im Bürgerparlament bestätigte der Bürgerrat, dass es seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes (1. Januar 2018) lediglich zwei Nachfragen einer Schülerin und eines Jugendlichen gegeben habe. Die Zahl der Personen, auf die dieser Gesetzesteil überhaupt anwendbar wäre, könnte also noch tiefer liegen.

Die Gemeinden sehen vor allem auch ihre Gemeindeautonomie eingeschränkt. Grossrat Gander bekräftigt, dass er die Gemeindeautonomie per se hochhalte. Alle Akteure bestätigen immer wieder, dass sie einzig die juristische Frage geklärt haben möchten und dass sie den Entscheid des Bundesgerichtes akzeptieren werden. Wehrle rechnet bis Ende dieses Jahres mit Post aus Lausanne.

Bürgerratsschreiber Christian Heim (Bürgergemeinde Riehen) und der Präsident der Bürgergemeinde Bettingen, Markus Stadlin, waren nicht zu erreichen.




Weiterführende Links:
- Bürgergemeinden mit Basel-Stadt: Bundesgericht


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