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Aufsichtsbeschwerde gegen Basler Strafgerichtspräsidenten

Basel, 8. November 2005

Gegen den Basler Strafgerichtspräsidenten Stefan Wehrle ist eine Aufsichtsbeschwerde beim Appellationsgericht eingereicht worden. Grund: Der Präsident habe sich an einer kürzlichen Verhandlung "unwürdig" benommen.

Im Fall geht es um eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung durch damals leitende Verantwortliche der Basler Vermögensverwaltungsfirma Itag AG, die einen leitenden Angestellten entlassen hatte. Der Angestellte Beat Gass hatte geklagt, weil seine früheren Vorgesetzten - was sie bestritten - gegenüber Dritten wahrheitswidrig behauptet hätten, die Entlassung sei "auf Geheiss" der Schweizerischen Bankenkommission erfolgt. Richter Wehrle sprach am 25. Oktober die drei Beklagten frei, indem er die Klage rundum abwies.

Die Art und Weise, wie er die Verhandlung führte und in welcher Stimmung er zu ihr antrat, bewog Gass zu einer Aufsichtsbeschwerde. Verfasst hat die Eingabe an das Basler Appellationsgericht die Binninger Rechtsanwältin Monika Roth, selbst Richterin an Baselbieter Gerichten. Richter Wehrle sei von allem Anfang "auf gut Deutsch gesagt 'hässig' und kurz angebunden" gewesen, rügt der Kläger. Schon im Vorfeld der Hauptverhandlung, so die Anwältin, habe sich der Gerichtspräsident "unserem Büro und damit dem Klienten gegenüber am Telefon ohne Grund eines Tones befleissigt, den man unter dem Blickwinkel seines Amtes als ungehörig bezeichnen muss". Auch an der Hauptverhandlung habe sich der Präsident "keineswegs" darum bemüht, "Anstand und Ton zu wahren".

Zu Kritik Anlass gab der Richter nach Auffassung des unterlegenen Klägers auch dadurch, dass er drei Zeugen zweieinhalb Stunden vor dem Gerichtssaal warten liess und danach auf eine Befragung verzichtete, was eine "Kinderstube" vermissen lasse und für Zeugen wie den Kläger unzumutbar sei. "Mangelnde Façon und fehlendes Qualitätsbewusstsein" habe der Richter schliesslich an den Tag gelegt, als er das Urteil eröffnete und seine Begründung "im Tempo des Gehetzten heruntergerattert" habe. Alles in allem: "Ein unwürdiges Beispiel richterlichen Verhaltens".

Handelt es sich bei der Aufsichtsbehörde nicht um eine Trotzreaktionen eines unterlegenen Klägers? Anwältin Roth: "Nein, das Materielle ergibt sich aus der Beschwerde gegen das Urteil, die wir auch eingereicht haben. Wir rügen die Art der Verhaltungsführung, den Umgang mit den Zeugen und die Art der Urteilsbegründung. So etwas habe ich in meiner langjährigen Praxis als Anwältin und Richterin noch nie erlebt."

OnlineReports wohnte der betreffenden Verhandlung über die ganze Dauer bei und kann den entstandenen Eindruck der Verhandlungsführung bestätigen.

Wie Gabrielle Kremo, die erste Gerichtsschreiberin und Medienbeauftragte des Appellationsgerichts, gegenüber OnlineReports erklärte, sind Aufsichtsbeschwerden gegen Richter "nicht häufig". Bei solchen Verfahren gebe es für die Beschwerdeführer "keinen Anspruch auf einen förmlichen Entscheid". Die Beanstandungen würden aber abgeklärt, wobei auch der Richter um eine Stellungnahme gebeten werde. Falls eine Unkorrektheit vorliege, müsse sich Gericht überlegen, wie diese künftig verhindert werden könne.

Der Basler Strafrechtsprofessor und frühere Basler Strafgerichtspräsident Peter Albrecht hält es - generell und ohne diesen Fall näher zu kennen - für eine "völlig legitime Aufgabe der Medien", auch die Verhandlungsführung eines Gerichtsvorsitzenden kritisch zu bewerten.

Richter Stefan Wehrle leitete auch die Verhandlung im Falles des Wahlfälschers Walter Hammel. Hier herrschte nach Wahrnehmung von Prozessbeobachtern ein Tonfall und ein Umgang mit dem Angeklagten, der nicht zu beanstanden sei. Wehrle reagierte auf Anfragen von OnlineReports nicht.



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