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Schlägerei vor "Paddy Reilly's": Drei Securities verurteilt

Weil sie einen renitenten Gast verprügelten, kassierten drei Türsteher Geldstrafen. Härtere Sanktionen verunmöglichte die Staatsanwaltschaft selber, die den Fall während er Strafuntersuchung zwei Jahre liegen liess.
Basel, 6. April 2016

Beinahe vier Jahre sind vergangen, seit im Mai 2012 bis zu fünf Sicherheitsleute des Irish-Pubs "Paddy Reilly's" an der Heuwaage einen Gast vor die Türe setzten. Dieser weigerte sich seinen Hut, eine "Baseball-Kappe", dauerhaft abzulegen.

Gast wollte Kappe nicht ablegen

Die Gäste dürften im Lokal keine Kopfbedeckungen tragen, erklärte einer der Securities heute vor dem Basler Strafgericht. Ansonsten würden die Kameras im Pub die Leute nicht erkennen. Der Gast wurde nach mehreren Ermahnungen an den Armen gepackt und nach draussen befördert. Soweit sind sich alle Beteiligten einig. Was draussen weiter geschah, konnte Strafgerichtspräsident Lucius Hagemann (CVP) nicht mehr genau rekonstruieren.

Der Gast soll beinahe eine Stunde lang Beleidigungen und Drohungen gegen das Sicherheitspersonal ausgestossen haben. Er verlangte nach der Geschäftsleitung und polterte anscheinend auch gegen die Türe. Darauf öffnete einer der Sicherheitsleute die Türe und versuchte ihn wegzuweisen, was nicht gelang. Im Laufe einer verbalen Auseinandersetzung sei irgendwann ein Spray (es war unklar, ob ein Pfeffer-, ein Tränengas- oder ein sogenannter Abwehrspray) gegen den Gast eingesetzt worden. Dieser verfehlte aber die Wirkung, worauf es zu einer Schlägerei zwischen dem Gast und dreien Securities kam. Die mittlerweile gerufene Polizei konnte den Raufhandel beenden.

Rausschmiss und Sprayeinsatz waren angemessen

Das Gericht akzeptierte den Rausschmiss und den Einsatz des Sprays, auch wenn der Sprühstoss "knapp angemessen" war. Mildernd beurteilte der Strafrichter den Versuch, zu schlichten und dass die Sicherheitsleute bereits die Polizei riefen, aber diese aufgrund eines Grosseinsatzes (noch) nicht eintraf. Obwohl der Gast weiterhin renitent und zu Beginn der Prügelei ebenfalls aktiv war, verurteilte Hagemann die Schlägerei.

Entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf "Angriff", sah der Gerichtspräsident lediglich einen "Raufhandel". Daher sprach er keine bedingte Freiheitsstrafe aus, sondern Geldstrafen, die den jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnissen angepasst wurden: 140 Tagessätze à 90 Franken für den Chef der Sicherheitsleute, 130 Tagessätze à 80 Franken für seinen Bruder, der den Gast festgehalten haben soll. 105 Tagessätze à 60 Franken erhielt der dritte Beteiligte. Alle Geldstrafen wurden auf je zwei Jahre bedingt auferlegt.

Staatsanwaltschaft liess Fall zwei Jahre liegen

Mutmassliche Täter wie Opfer kritisierten die Staatsanwaltschaft heftig. "Ich habe mehrmals angerufen und gefragt, wann der Fall abgeschlossen werden kann", sagte das Opfer vor Gericht. Beide Verteidiger, die nicht namentlich genannt werden möchten, forderten aufgrund der langen Verfahrensdauer Strafmilderungen. Sie sahen das sogenannte Beschleunigungsgebot verletzt. Unter anderem blieb der Fall zwei Jahre liegen, ohne dass etwa eine Einvernahme gemacht wurde. Nach ersten Einvernahmen 2012 und 2013 wurden erst 2015 wieder Zeugen befragt.

Die Beschuldigten störten sich daran, dass die Videoaufnahmen des Pubs nicht ausgewertet wurden. "Weil der Fall lange bei der Staatsanwaltschaft liegen blieb, konnten die Aufnahmen nicht mehr gesichtet werden", bemängelte einer der Anwälte. "Damit hätte eventuell die Unschuld meines Mandanten bewiesen werden können."

Vorstrafe ist eigentlich eine "Nachstrafe"

Dies wirkte sich auch auf das Urteil aus. Richter Hagemann störte sich daran, dass eine Vorstrafe, die 2014 gegen den Chef der Sicherheitsleute verhängt wurde, zwar eine solche ist, aber nach dem vorliegenden Vorfall gefällt wurde. "Dies kann dem Angeklagten nicht zur Last gelegt werden", begründete er, weshalb er diese ausser Acht liess. Hätte die Staatsanwaltschaft zügig angeklagt, hätte das Gericht nicht über eine Vorstrafe zu befinden gehabt. Auch die Frage, weshalb der Gast nicht ebenfalls angeklagt wurde, blieb im Raum stehen. "Er wäre ebenfalls wegen Raufhandels schuldig zu sprechen", forderte einer der Verteidiger.



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