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Experte warnt Regierung: "Rodung wäre strafbar"Riehen, 30. April 2004Im Streit um den geplanten Bau der Zollfreistrasse verschärft sich der Ton: Im Projektgelände am Flüsschen Wiese dürfe in den nächsten sechs Monaten aus rechtlichen Gründen nicht gerodet werden, forderten die "Zollfreie"-Gegner heute an einer Medienkonferenz in Riehen. Sie beziehen sich auf einen Brief, den der Basler Advokat und Rodungsexperte Daniel Boerlin am Mittwoch an die Basler Regierung schickte. Darin weist er die kantonale Exekutive darauf hin, dass jeder Eingriff in die geschützte Natur bis 30. September "verboten und strafbar" sei. Der Jurist stützt sich auf das baden-württembergische Naturschutzgesetz, das Rodungen während der Brutzeit absolut verbietet, und das eidgenössische Waldgesetz, das etwas offener verlangt, dass "im Falle von Rodungen dem Natur- und Heimatschutz Rechnung zu tragen ist". Angesichts des über 25 Jahre alten Staatsvertrags bestehe heute "unzweifelhaft keine besondere Dringlichkeit", ausgerechnet in der Vegetations-, Brut- und Nistzeit zu roden. Boerlin droht mehr oder weniger offen damit, dass die Regierung bei einem Rodungsauftrag oder bei Polizeieinsätzen zur Geländeräumung mit einer Strafanzeige auch wegen Anstiftung und Gehilfenschaft zu rechnen hätte. |
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