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Weiterhin rituelle Beschneidungen im Kinderspital

Basel, 23. Juli 2012

Das "Universitäre Kinderspital beider Basel" (UKBB) hat heute Montag beschlossen, an der bisherigen Praxis der Durchführung von rituellen Beschneidungen festzuhalten. Dies im Gegensatz zum Kinderspital in Zürich, das in dieser Frage ein einstweiliges Moratorium verfügt hat. Laut UKBB-Sprecherin Martina Beranek solle diese Frage "mit Respekt" behandelt werden. Solange sich jedoch an der geltenden Rechtslage in der Schweiz nichts ändere, wolle die Klinik von einer Änderung absehen.

Die Begründung des UKBB: "Zunächst ist festzuhalten, dass die deutsche Rechtsprechung in der Schweiz keine Gültigkeit hat. Dies heisst zwar nicht, dass ein viele Jahrhunderte altes Ritual verschiedener Religionen (Judentum, Islam und andere) in der Schweiz nicht auch zu hinterfragen ist. Jedoch sollten die damit zusammenhängenden Entscheide auf rechtstaatlichen und ethischen Grundlagen basieren. Dazu braucht es eine eingehende Diskussion mit allen Beteiligten in der Schweiz. Für die betroffenen Familien wäre eine plötzliche Abschaffung dieses Eingriffs ohne entsprechende Änderung der Rechtsgrundlage nicht nachvollziehbar, werden doch Beschneidungen seit Jahrzehnten in allen Schweizer Kinderspitälern auf Wunsch und mit Kostenübernahme durch die Familien angeboten."

Das UKBB werde deshalb "die rituelle Beschneidung von Knaben unter Berücksichtigung des individuellen Narkose- und Operationsrisikos weiter durchführen". Sobald in der Schweiz eine anders lautende Rechtssprechung vorhanden sei, werde das UKBB "diese umgehend befolgen".

Die christlichen Kirchen in Basel-Stadt und Basel-Landschaft begrüssen diesen Entscheid, wie es in einem heute Montagnachmittag veröffentlichten Communiqué heisst. Die römisch-katholische Kirche der Schweiz habe "die religiös begründete Beschneidung von jüdischen und muslimischen Knaben schon immer respektiert". Walter Müller, Informationsbeauftragter der Schweizerischen Bischofskonferenz, gegenüber der Presseagentur Kipa: "Es gibt keinen Grund daran etwas zu ändern."

Der Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt schliesst sich der gemeinsamen Stellungnahme der reformierten Landeskirche des Kantons Zürich mit dem Synodalrat der katholischen Körperschaft im Kanton Zürich an, in der sich die beiden Institutionen angesichts des Entscheids des Zürcher Kinderspitals besorgt über den Eingriff in die Religionsfreiheit von Minderheitsreligionen gezeigt haben.

Die Liberalen Basel-Stadt (LDP) hatten gestern Sonntag das UKBB aufgefordert, "von einer Praxisänderung abzusehen". Für die jüdische Religion sei die Beschneidung von Knaben kurz nach deren Geburt "von grosser Bedeutung". Ein jahrtausendealter Brauch drohe zerstört zu werden. Körperliche Beeinträchtigungen erfolgten durch diesen Eingriff nicht. Es gebe, so die LDP weiter, "keinen Anlass für ein Spital in der Schweiz, wegen eines Urteils aus Deutschland in diesem Bereich die Praxis zu ändern".



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