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19 Jahre Freiheitsstrafe für Mord in Riehen

Urteil zur Bluttat in Riehen: Das Basler Strafgericht verurteilte heute Montagmorgen einen 27-jährigen Schweizer mit Migrationshintergrund wegen Mord zu einer Gefängnisstrafe von 19 Jahren. Vom Vorwurf des Raubes wurde er freigesprochen.
Riehen, 15. September 2014

Der Angeklagte hatte im Februar 2012 einen Arbeitskollegen, einen damals 35 Jahre alten Deutschen, in dessen Wohnung in Riehen erschlagen und erstochen.

Das Gericht habe das Urteil aus fünf Blickwinkeln gefällt, erläuterte Gerichtspräsidentin Liselotte Henz das Strafmass. Der SMS-Verkehr zwischen Opfer und Täter, die Verabredung von Täter und Opfer zur Tatzeit, die Geräusche, welche die Nachbarn gehört haben sowie das Spurenbild in der Tatwohnung seien klar objektive Beweise, die den Täter mehr als nur in Tatnähe gebracht haben. Dazu komme noch sein ungeschickt verlaufener Versuch zur Entsorgung von Gegenständen bei der Autobahnraststätte Tenniken nach der Tat.
 
Lügen über Lügen
 
Die Aussagen des Angeklagten schienen den fünf Richterinnen und Richtern nicht plausibel. "Sie sind unglaubwürdig und darauf kann nicht abgestützt werden", erklärte Henz. Mehrere Behauptungen wurden als falsche Schutzbehauptungen entlarvt. "Lügen über Lügen", resümierte Henz.

Trotzdem befasste sich auch das Gericht intensiv mit der These eines "unbekannten Dritten". Die "bekannten Dritten", die aus Sicht des nun schuldig gesprochenen Mannes die Täter sein sollen, konnten alle entlastet werden. Die Ex-Frau des Opfers, deren Familie, die Ex-Freundin wie auch deren Familie können genauso ausgeschlossen werden wie die Mitglieder eines Autoclubs, bei dem das Opfer Mitglied war. "Alle Fäden führen zu Ihnen", hielt die Gerichtspräsidentin dem Angeklagten vor.
 
Weiter überlegte sich das Gericht, ob beim Täter eine dissoziative Amnesie vorliege, dass er sich nicht mehr an die Tat erinnern möge. Der Beschuldigte gab nach einer Zeit Untersuchungshaft plötzlich zu, am Tatort gewesen zu sein und beim Anblick des Toten in Panik geraten zu sein. Ein entlastender Bericht des bekannten Basler Psychiatrieprofessors Udo Rauchfleisch bezeichnete das Gericht als "wenig geeignet" und teilweise "falsch", weil es vermutlich nur auf den Aussagen des Täters beruht. Das Gericht geht demnach nicht von einem unsinnigen Verhalten aus, da alles, was einem Alibi dienlich war, minutiös zusammengestellt wurde.
 
Aufgekündigte Freundschaft könnte Motiv sein
 
So hatte der Täter behauptet, er habe Verwandten während der Tatzeit die Haare geschnitten. Dazu hat er die Haarbüschel als Beweis tagelang aufbewahrt und den Ermittlungsbehörden vorgeführt. Dem möglichen Motiv ist das Gericht etwas ausgewichen bzw. hat es "umschifft", wie Verteidiger Stefan Suter meinte. Offenbar habe das Opfer versucht, sich vom späteren Täter zu distanzieren und ihm die Freundschaft aufgekündigt. Dem Beschuldigten lief es zur Tatzeit in Sachen Beziehungen alles andere als rund, da er auch mit seiner Freundin Streit gehabt haben soll.
 
Da der Entschluss, den Deutschen zu töten, bereits vor der Verabredung mit ihm gefallen sein muss und die ganze Inszenierung rund um die Tat ebenfalls nicht spontan erfolgte, gelangte das Gericht auf die 19 Jahre Freiheitsentzug. Vom Raub wurde er freigesprochen, da die Verletzungsabsicht auf eine Tötung hinauslief und nicht um "nur" zu rauben. "Das Verschulden wiegt schwer", fasste Henz zusammen.
 
Berufung noch im Gerichtssaal angekündigt
 
Der Beschuldigte verwarf die Hände, benötigte mehrere Taschentücher, um die Augen zu trocknen und fuhr gegen Verhandlungs-Ende der Gerichtspräsidentin einmal ins Wort. Sein Anwalt unterschrieb noch im Gerichtssaal den Berufungsantrag an das Appellationsgericht. Die Gerichtspräsidentin ermahnte den Täter daran, dass er vermutlich nur mit einem Geständnis oder einem umfassenden psychiatrischen Gutachten auf eine andere Strafe hoffen könne.
 
Der mutmassliche Täter muss zudem die Verfahrenskosten in der Höhe von etwas über 128'000 Franken und die Urteilsgebühr von 20'000 Franken bezahlen sowie den Eltern des Opfers je 30'000 Franken Genugtuung entrichten.




Weiterführende Links:
- Rätselmord: Den Arbeitskollegen erschlagen und erstochen
- Beginn im Riehener Mordprozess: Der Rest ist Schweigen
- Riehener Rätsel-Mord: Staatsanwalt fordert 20 Jahre


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vom 26. März 2024
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