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Namensnennung von Amtsärztin: Richter muss entscheiden

"Forelle blau": Ein medienrechtlicher Streit zwischen dem Basler Gesundheitsdepartement und der "Basler Zeitung" wurde heute Montagnachmittag vor dem Basler Zivilgericht verhandelt. Zu einer Einigung kam es nicht.
Basel, 9. April 2018

Müssen recherchierende Medien den Namen einer Amtstierärztin künftig verschweigen? Um diese Frage ging es heute Montagnachmittag vor dem Basler Zivilgericht.

Die "Basler Zeitung" hatte über einen Bewilligungsstreit des "Walliser Kanne"-Wirts Josef Schüpfer mit dem Gesundheitsdepartement um die Zulassung einer Forellenhaltung berichtet und dabei den Namen der mit der Sache beschäftigten Amtstierärztin (nennen wir sie E. T., ihr richtiger Name hat andere Initialen) in ihren Berichten genannt.

Dagegen reagierte das Gesundheitsdepartement unter Regierungsrat Lukas Engelberger (CVP) mit einer unüblichen Massnahme: Es verbot der BaZ mit einer Superprovisorischen Verfügung, den Namen der Beamtin weiter zu nennen. Die "Basler Zeitung" focht die Verfügung an, so dass es heute vor Zivilgericht zu einer Verhandlung unter dem Vorsitz von Andreas Schmidlin kam.

"Keine Person der Zeitgeschichte"

Die Zürcher Anwältin Rena Zulauf, die die Amtstierärztin vertrat, begründete das Recht auf Anonymität ihrer Klientin damit, dass diese "keine Person der Zeitgeschichte" sei und deshalb "kein öffentliches Interesse" an einer Namensnennung bestehe. Die stellvertretende Leiterin der Abteilung Tierschutz arbeite trotz akademischem Titel "als einfache ausführende Sachbearbeiterin" im Veterinäramt. Eine Namensnennung habe "keine Relevanz für den demokratischen Prozess". Entscheidend sei "ihre Funktion innerhalb der Verwaltung".

Dann ging sie zum Angriff über. Der BaZ-Redaktor Daniel Wahl habe es "darauf angelegt, die Ärztin blosszustellen". Dies sei "die typische Haltung der 'Basler Zeitung'", die gern "auf den Mann spielt und noch viel lieber auf die Frau", wie sie den fundamentalen BaZ-Kritiker Philipp Cueni aus der "Medienwoche" zitierte. Medien in andern Regionen hätten die Amtstierärztin im vergleichbaren Fall nicht mit Namen erwähnt. Für Zulauf sei klar, dass der Schweizer Presserat als Ethikgremium die BaZ-Berichterstattung "verurteilen" würde.

Die Anwältin listete sodann zahlreiche "Unwahrheiten in den Berichten" ("Amtstierärztin setzt sich übers Gesetz hinweg") der BaZ auf, durch welche die Tierärztin "einen besonders schweren Nachteil erlitten" habe. Wirt Schüpfer habe sich ausserdem über Passagen der BaZ-Berichte entschuldigt.

"Medien müssen Ross und Reiter benennen"

BaZ-Anwalt Markus Prazeller widersprach seiner Berufskollegin: Es gehe in diesem Fall nicht um allfällige Fehler, sondern um die Grundsatzfrage der Namensnennung und letztlich der verfassungsrechtlich garantierten Medienfreiheit.

Die Amtstierärztin sei "nicht nur eine subalterne Ausführende gewesen, weshalb der Presserat zu einem andern Schluss käme als die Gegenanwältin behaupte. E. T. habe Verfügungen erlassen, habe sich für Rückfragen zuständig erklärt und Mails beantwortet. Somit sei sie "als Kantonsangestellte mit Entscheidungsgewalt hoheitlich aufgetreten", weshalb an ihr ein "erhöhteres öffentliches Interesse" bestehe als an Privatpersonen.

Prazeller verwies auch auf die "ständige journalistische Praxis", die Namen von Kantonsangestellten zu dokumentieren: "Medien müssen Ross und Reiter nennen." Die Forderung nach Anonymität von Staatsmitarbeitenden sei "politische Zensur". Beim vorliegenden Fall gehe es deshalb auch "nicht um die BaZ, sondern darum, wie weit oder eng wir die Medienfreiheit ziehen".

Kein Vergleich – Gericht muss entscheiden

Publikum und Presse mussten im Anschluss an die Parteivorträge den Gerichtssaal verlassen, weil Richter Schmidlin noch den Versuch eines Vergleichs unternahm. Zu einer Einigung kam es aber nicht, so dass das Gericht nun entscheiden muss. Das Verdikt wird den Parteien schriftlich zugestellt.


Transparenz: Das Autoren-Zeichen "pkn." dieses Artikels steht für Peter Knechtli.




Weiterführende Links:
- Der Ukas von Lukas: Die medienrechtliche Namensburka


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"Was hat Lukas Engelberger geritten?"

Meiner Meinung nach kann das Gericht gar nicht anders entscheiden, als der BaZ recht zu geben. Es geht nicht darum, ob der Redaktor auf die Frau spielt, unfair oder voreingenommen ist. Ob der BaZ-Journalist die Rechte und Pflichten des Journalismus verletzt hat, das zu beurteilen ist Aufgabe des Presserates. Die Frage ist auch nicht, ob die Stellvertreterin des Amtsleiters eine Person der Zeitgeschichte ist. Die Frage ist einzig und alleine, wird durch den Artikel eine Person, deren Name völlig irrelevant ist ungerechtfertigt an die Öffentlichkeit gezerrt.

Eine Staatsangestellte in einer (stellvertretenden) Führungsfunktion, die rechtsgültige Verfügungen ausstellt, ist eine Entscheidungsträgerin und nicht einfach eine subalterne Fachbeamtin ohne Entscheidungskompetenz. Eine solche Person muss sich der (Medien-)Öffentlichkeit stellen. Es ist die Pflicht der Medien, staatlichen Stellen, vom Parlament über die Regierung, die Gerichte bis zur Verwaltung auf die Finger zu schauen. Dabei ist es von öffentlichen Interesse, welche Person gehandelt hat.

Staatliches Handeln ist nie anonym, sondern es gibt immer Verantwortliche. Im vorliegenden Fall kommt noch dazu, dass zwar die Funktion der Frau genannt werden darf. Ein kurzer Blick in den Staatskalender, der auch via Internet verfügbar ist, genügt, um die betreffende Person zu identifizieren. Erst die Namensnennung ermöglicht es der kritisierten Person, sich zu wehren. Denn, wie soll sich jemand verteidigen, der nicht genannt wird?

Ich frage mich schon, was Basler Gesundheitsdepartement und seinen Chef, den CVP Regierungsrat Lukas Engelberger geritten hat, mit einer derart drastischen Massnahme wie einer Superprovisorischen Verfügung gegen den Artikel zu schiessen.

Interessenbindung: Der Autor war selber Journalist bei verschiedenen Nationalen Medien (Zeitungen, Radio, Fernsehen), und Pressesprecher beim Bund.


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"Anspruchsvolle Rechtslage"

Es geht nicht (mehr) um die Forelle blau der Walliser Kanne, auch nicht mehr um die Personalien Seppi Schüpfer oder der beim Kanton Basel-Stadt angestellten Tierärztin. Aktuell hat das Basler Zivilgericht eine anspruchsvolle – und meines Erachtens einer vergleichsweisen Erledigung total ungeeignete - Rechtsfrage zu beurteilen, die sich im Zusammenhang mit dem früheren Thema stellt.

Die mich nach jahrzehntelanger Anwaltstätigkeit noch immer über alle Massen begeisternde Jurisprudenz vereinigt, oder trennt, die Ebene der Praxis von derjenigen der Hochschule: Vollständig unabhängig von allem Geschehenen – verständlich und einigermassen nachvollziehbar oder total abwegig – hat die Judikative zu entscheiden, ob die Presse im Rahmen der Berichterstattung über einen das Gesundheitsdepartement betreffenden Sachverhalt den Namen einer Mitarbeiterin nennen darf oder nicht.

… wichtige Rechtsfrage oder nicht; ich meine: (1) (erledigtes) Thema sehr wichtig; (2) aktuelle verbliebene Rechtsfrage klarerweise nicht.


Markus W. Stadlin, Advokat und Notar, Basel




"Journalisten-Arbeit wird immer schwieriger"

Ein interessanter Bericht, der aufzeigt, dass die Arbeit der Journalisten immer schwieriger wird. Ich habe mich gefragt, wer in Basel derzeit eine "Person der Zeitgeschichte" ist. Roger Federer, natürlich, den dürfen wir noch benennen. Ein Regierungsmitglied ist eher nicht eine „Person der Zeitgeschichte“, aber Wahlen haben eine "Relevanz für den demokratischen Prozess", also dürfen Journalisten die Kandidierenden nennen. Aber nicht wenn es um einen Skandal eines Regierungsmitgliedes geht, denn dann kann dieses sagen, das habe keine "Relevanz für den demokratischen Prozess", weshalb keine Namensnennung möglich sei. Das wird schwierig.

Ich bin der Meinung, dass alle Person, die in einem öffentlich zugänglichen Organigramm auftreten, auch von den Medien benannt werden dürfen.

Zur Transparenz: Freiberuflich tätige Journalistin für die sda.


Esther Jundt, Reinach




"Hier werden Steuergelder vernichtet"

Über das ganze Affentheater, pardon Fischtheater, könnte man ja an sich einfach lachen, wenn es nur um einen Parteienstreit ginge. Aber leider werden hier Steuergelder vernichtet: Man denke an die Stunden, die im Gesundheitsdepartement für die "Nachbearbeitung" dieser Angelegenheit aufgewendet wurden, und die Rechnung der Anwältin, welche die Amtstierärztin vertrat, etc. Und wenn das Gericht nicht kostendeckend arbeitet und/oder Rechnungen ans Gesundheitsdepartement stellt, bezahlen wir hier auch noch mit.

Auf die Angelegenheit selber möchte ich schon gar nicht eintreten. Amüsant finde ich nur, dass die Anwälte beider Parteien wissen, was der Presserat sagen würde. Vielleicht wäre es einfacher  gewesen, den Presserat zu fragen und sich den Gang zum Gericht zu ersparen?

Da ich nur stellvertretend für viele Leserbriefschreiber auftrete, weiss ich nun nicht so recht, ob ich mit meinem Namen auftreten muss.


Lucas Gerig, (k)eine Person der Zeitgeschichte, Basel




"Ich teile die Meinung von Frau Zulauf"

Anwältin Rena Zulauf: BaZ-Redaktor Daniel Wahl habe es "darauf angelegt, die Ärztin blosszustellen". Dies sei "die typische Haltung der "Basler Zeitung", die gern "auf den Mann spielt und noch viel lieber auf die Frau", wie sie den fundamentalen BaZ-Kritiker Philipp Cueni aus der "Medienwoche" zitierte. Ich teile diesbezüglich die Ansicht der von Frau Zulauf ins Feld geführten Meinung über diesen BaZ-Mitarbeiter. Ich habe ihn, in anderer Angelegenheit, schon mehrmals auf seine schnoddrige, unfaire und tendenziöse Schreibe hingewiesen.


Albert Augustin, Gelterkinden



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Veranstaltungs-Hinweis

 

Ein zärtlicher Irrsinn

Nach achtjähriger Abwesenheit kehrt Avery Sutton mit seiner Verlobten Gillian zu seiner Familie zurück. Was von da an passiert, muss man gesehen haben.

Mit "37 Ansichtskarten" von Michael McKeever winkt den Zuschauerinnen und Zuschauern eine zauberhaft schwarze Komödie mit berührenden Momenten und angenehmer Unterhaltung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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www.theater-rampenlicht.ch

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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).