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Chinas Staatspräsident wegen Folterungen verklagtBerlin, 8. April 2002Gegen den chinesischen Staatspräsidenten Jiang Zemin, der vor exakt drei Jahren Basel besuchte, hat die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) am Montag in Karlsruhe Strafanzeige gestellt. Die internationale Menschenrechtsorganisation wirft dem Staatschef Körperverletzung mit Todesfolge in vier Fällen sowie gefährliche Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung in drei Fällen vor. In der Anzeige werden erschütternde Schicksale von Folteropfern - Falun Gong-Anhänger, Uiguren und Tibeter - dargelegt, die in Polizeigewahrsam schwer misshandelt wurden. "Vier dieser sieben Gefangenen starben infolge der in Haft erlittenen Folter, zwei trugen bleibende körperliche Schäden davon", begründet die GfbV. Obwohl China das "Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe" am 4. Oktober 1988 ratifiziert habe, werde "es mit Wissen der chinesischen Behörden regelmässig gebrochen", kritisiert GfbV-Generalsekretär Tilman Zülch. "Wir erwarten, dass der Generalbundesanwalt unsere Anzeige ernst nimmt. Die Anti-Folterkonvention ist ein zwischenstaatliches Abkommen. Wenn es gebrochen wird, gilt in Deutschland deutsches Strafrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Täter und Opfer." Jiang Zemin soll heute Montag zu einem sechstägigen Staatsbesuch in Berlin eintreffen. Als er im März 1999 die Schweiz und Basel besuchte, war seine Visite ebenfalls von Protesten begleitet, welche die zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in China anprangerten. In Basel wurde Zemin in Begleitung von Bundesrätin Ruth Dreifuss vom damaligen Regierungspräsidenten Hans Martin Tschudi im "Hotel Drei Könige" empfangen. Doch Jurist Tschudi verlor, ganz Politiker, gegenüber seinem Gast kein Wort über die Menschenrechte. |
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