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Unternehmenssteuer-Reform III: Die Pläne von Eva Herzog

Bei der Umsetzung der Unternehmenssteuer-Reform III sollen Unternehmen wie die ganze Bevölkerung profitieren. Der Freibetrag wird über alle Steuerzahlenden erhöht.
Basel, 8. September 2016

Wie gut der Kanton Basel-Stadt dank seiner multinationalen Konzerne finanziell dasteht, zeigt sich im kantonalen Steuer-Paket, das Finanzdirektorin Eva Herzog (SP) heute Donnerstag als Antwort auf die eidgenössische Unternehmenssteuer-Reform III vorstellte. Die Basler Regierung orientierte sich am Kanton Waadt, dessen Bevölkerung die dort nötige Steuerreform vergangenen März mit einer Ja-Mehrheit von 87 Prozent absegnete.

Von der Basler Reform sollen Unternehmen wie die Bevölkerung profitieren. Im einzelnen sind konkret folgende Massnahmen vorgesehen:

Unternehmen:

• Gesellschaften, die nicht vom Steuerstatus begünstigt sind, tragen heute eine Gewinnsteuerlast von bis zu 22 Prozent. Insbesondere KMU profitieren erheblich von der Senkung auf 13 Prozent.
• Die Gewinnsteuerlast von international ausgerichteten Unternehmen steigt typischerweise von heute rund 8 bis 11 Prozent auf die neue Belastung von 13 Prozent.
• Mittels der Patentbox können die Unternehmen ihre Gewinnsteuerlast auf bis zu 11 Prozent reduzieren. Diese Reduktion wird im Einklang mit den internationalen Standards nur Unternehmen gewährt, die bedeutende Forschungsausgaben in der Schweiz tätigen. Die Maximalentlastung der kantonalen Gewinnsteuer beträgt 40 Prozent.

Mit der Patentbox werden Erträge aus Forschung und Entwicklung entlastet, mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer wird ein Zinsabzug auf Eigenkapital eingeführt. Der kantonale Gewinnsteuersatz wird auf effektiv 13 Prozent unter Berücksichtigung der direkten Bundessteuer gesenkt und der Kapitalsteuersatz auf 1 Promille reduziert.

Um die starke Senkung der ordentlichen Steuersätze teilweise auszugleichen, wird die Teilbesteuerung der Dividenden von 50 Prozent auf 80 Prozent erhöht. Trotz dieser Erhöhung bleibe die Steuerbelastung der Unternehmen und Anteilseigner gemäss Regierung "gesamthaft tiefer als vor der Reform".

Bevölkerung:

• Der Freibetrag wird um 1'000 Franken für Einzelpersonen und 2'000 Franken für Ehepaare erhöht. Die Einkommenssteuer für natürliche Personen wird so um 30 Millionen Franken gesenkt.
• Die Kinder- und Ausbildungszulagen werden um 100 Franken pro Monat erhöht. Damit wird ein Teil der Einsparungen der Unternehmen an die Arbeitnehmenden weitergegeben.
• Drittens sollen die kantonalen Beiträge an die Prämienverbilligungen für die Krankenversicherung um 10 Millionen Franken erhöht werden.

Wie die Regierung schreibt, ist das Reformpaket "nur finanzierbar, weil der Kanton Basel-Stadt über einen strukturellen Überschuss verfügt". In Kraft treten kann es aber nur, wenn die Bundesreform, gegen die die SP das Referendum unterstützt, angenommen wird. Denn als Folge der Bundesreform erhält Basel-Stadt aus Ausgleichsmassnahmen des Bundes und einer Reform des Finanzausgleichs, die den Kanton Basel-Stadt entlastet, einen zusätzlichen Spielraum von rund 70 Millionen Franken pro Jahr.

Mindereinnahmen für Basel-Stadt "tragbar"

Die Regierung betont, dass die von der Reform betroffenen Unternehmen für Kantonsfinanzen und Volkswirtschaft des Kantons Basel-Stadt eine "eine sehr hohe Bedeutung" haben: Sie leisten 61 Prozent der Einnahmen aus der Gewinn- und Kapitalsteuer (493 Millionen Franken), machen 48 Prozent der Wertschöpfung aus und bieten 32'000 Vollzeitstellen im Kanton an. Ohne entlastende Massnahmen "wären mittelfristig Einnahmen und Stellen gefährdet". Nach Meinung der Regierung stellt das Reformpaket "die dringend erforderliche Standortsicherheit für die Unternehmen wieder her".

Insgesamt führt das kantonale Paket zu einer Entlastung der Unternehmen um jährlich insgesamt 100 Millionen Franken. Die Bevölkerung wird um insgesamt 110 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Die Mindereinnahmen des Kantons betragen nach Wirksamkeit aller Massnahmen und nach Berücksichtigung des Ausgleichs des Bundes 140 Millionen Franken pro Jahr. Diese seien aber dank dem strukturellen Überschuss und dem Ausgleich des Bundes "tragbar".



Reaktionen tendenziell wohlwollend


Wie die Parteien auf den jetzt in die Vernehmlassung geschickten Vorschlag der Regierung im Detail reagieren, ist noch offen.

In einer ersten Stellungnahme begrüsst die LDP die Absicht, die Gewinnsteuer deutlich auf 13 Prozent zu reduzieren. Die Liberalen fordern aber, dass unter den natürlichen Personen, die von Steuersenkungen profitieren, "vor allem der Mittelstand in den Genuss von Erleichterungen kommen" müsse. Anstelle einer Erhöhung der Sozialabzüge seien die Steuersätze für natürliche Personen zu senken, "damit das Steuersystem fair und attraktiv für gute Steuerzahler bleibt". Kritisiert wird die vorgeschlagene Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, die "eine Mehrbelastung für Unternehmen" zur Folge habe und die "ohnehin schon hohen Lohnkosten" weiter erhöhe.

Die EVP steht dem Vorschlag der Regierung positiv gegenüber, fordert aber Nachbesserungen für den Mittelstand. So reiche "die bescheidene Erhöhung des Freibetrags um 1'000 Franken" nicht aus. Die EVP werde sich dafür einsetzen, "dass hier noch Korrekturen vorgenommen werden".

Die SP, die sich von den Liberalen ein "Doppelspiel" vorwerfen lassen muss, stimmt der Reform mit nüchternen Worten zu. "Wenig Verständnis" hat sie aber dafür, dass die Dividendenbesteuerung nur auf 80 und nicht auf 100 Prozent erhöht werden soll. Für etwas Selbstlob reicht's dann doch noch: Das Reformpaket "zeugt von Weitsicht der Regierung und setzt die kluge und sorgfältige rot-grüne Finanzpolitik der letzten Jahre fort".

Die SVP steht den verschiedenen Entlastungsmassnahmen für die natürlichen Personen ablehnend gegenüber. Statt der Erhöhung des Steuerfreibetrages müsse eine Steuersenkung von 2,5 Prozent für alle Einkommenskategorien vorgesehen werden. Eine Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, welche die Unternehmen insgesamt 70 Millionen Franken kosten sollen, lehnt die SVP ebenfalls ab.

Insgesamt positiv stehen die Wirtschaftsverbände der Reform gegenüber. Der Gewerbeverband schränkt aber ein, dass sie "nicht zum Wunschkonzert für verschiedenste Partikularinteressen verkommen" dürfe. Die Handelskammer beider Basel kann einer "massiven Erhöhung" der Dividendenbesteuerung von 50 auf 80 Prozent nur zustimmen, wenn die Gewinn- und Kapitalsteuersätze in der vorgeschlagenen Form angepasst werden. Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen, der Prämienverbilligung und des Freibetrags erachtee die Wirtschaft "als nicht zentral für die Aufrechterhaltung der Standortattraktivität".

Der Arbeitgeberverband Basel spricht "insgesamt" von einem "ausgewogenen Massnahmenpaket". Kritisch zu prüfen sei allerdings einerseits die mögliche Erhöhung der Dividendenbesteuerung und andererseits die angedachte Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen.

Akzentuiert grenzt sich die CVP vom Regierungs-Vorschlag ab: "Herzog wählt den falschen Weg" ist die Stellungnahme betitelt. Mit der Erhöhung des Steuerfreibetrags profitiere zwar auch der Mittelstand. "Allerdings fallen damit noch mehr Einwohnerinnen und Einwohner unseres Kantons in die Kategorie der Nicht-Steuerzahlenden." Dies sei negativ "für das Selbstverständnis unserer Gesellschaft, wonach möglichst viele den Staat tragen sollen, und fördere "eine etatistische Wählerklientel". Die CVP verurteile "diese ideologische und parteipolitische Forderung der SP-Regierungsrätin". Die Partei sei auch nicht überzeugt von der Idee, "mittels Giesskannenprinzip mehr Prämienverbilligungen auszuschütten".

Die linke Partei Basta begrüsst die angekündigten Entlastungen für die Bevölkerung, lehnt aber "die übermässigen Steuergeschenke für hochprofitable Firmen" ab. Die Senkung der Gewinnsteuer auf nur noch 13 Prozent sei "nicht akzeptabel". Die Partei will sich "weiterhin dafür einsetzen, dass die nationale Unternehmenssteuerreform III abgelehnt wird". Keine Einwände äussern die Grünen, für die das Paket ein Beweis dafür ist, "dass Rot-Grün die Kantonsfinanzen im Griff hat".


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