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BL-Regierung: Keine Kündigung des Universitäts-Vertrags

Trotz Referendum der SVP: Die Baselbieter Regierung kündigt den Universitäts-Vertrag mit Basel-Stadt nicht.
Liestal, 15. Dezember 2015

Die Baselbieter Regierung hält an ihrem bisherigen Fahrplan fest: Obschon die SVP-Parteileitung letzte Woche das Referendum gegen den Landratsbeschluss zur Pensionskassensanierung der Universität Basel angekündigt hat, wird sie den Universitätsvertrag auf Ende Jahr nicht kündigen, wie sie heute Dienstagmorgen beschloss.

Reputationsschaden bei Vertrags-Kündigung

Die Exkutive geht davon aus, dass das Referendum zustande kommen dürfte. Eine Volksabstimmung zur Pensionskassensanierung der Universität könnte frühestens am 5. Juni nächsten Jahres stattfinden. Der Vertrag zwischen den beiden Basel über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel müsste spätestens kommenden 31. Dezember auf Ende 2017 gekündigt werden. Verstreicht dieser Termin, verlängert sich der Universitätsvertrag automatisch um vier Jahre und wäre erst wieder per Ende 2021 kündbar.

Wie es in der Mitteilung der Regierung heisst, rechnet sie mit einer "breiten Akzeptanz" des 80 Millionen-Deals mit Basel-Stadt beim Stimmvolk. Die Kündigung des Universitätsvertrages würde "grosse Unsicherheit und einen erheblichen Reputationsschaden für den Kanton Basel-Landschaft sowie eine Schwächung der Wirtschaftsregion Basel bedeuten". Zudem würden dadurch die 80 Millionen Franken aus Basel-Stadt hinfällig.

Baselbieter Kosten wären höher

Einer Referendumsabstimmung sieht die Regierung deshalb "mit Zuversicht" entgegen. Sie stellt fest, dass bei einer allfälligen Annahme des Referendums gegen die Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel die Kosten für das Baselbiet wesentlich höher ausfallen würden. Zwar würden die 15 Millionen Franken für die Sanierung der Pensionskasse wegfallen, die Zahlungen von 80 Millionen Franken von Basel-Stadt an den Kanton Basel-Landschaft aber ebenso. Die Zahlungen für die Impulsinvestition an die ETH Zürich (5 Millionen Franken) und an das Swiss Tropical and Public Health Institut (18,02 Millionen Franken) sind vom Referendum nicht betroffen.



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