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"Krieg gegen Terror": Auch Minderheitenvölker im Visier

Der "Krieg gegen den Terrorismus", nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auf die USA durch Präsident George W. Bush ausgerufen, trifft auch viele Minderheitenvölker. Besonders die Antiterror-Koalition steht in der Kritik. Morgen Sonntag ist seit den folgenschweren Attacken ein Jahrzehnt vergangen.
Bern, 10. September 2011

Rasch zeigte sich vor nunmehr einer Dekade: Der "Krieg gegen den Terrorismus" richtete sich nicht nur gegen terroristische Zellen, Gruppen und Organisationen.  "The war on terror", ausgerufen von der Regierung des damaligen US-Präsidenten George W. Bush als Antwort auf die tödlich endenden Flugzeugentführungen und die Attacke auf die World Trade Center-Wolkenkratzer am 11. September 2001 in New York, war gleichzeitig für viele Machthabende eine willkommene Gelegenheit, auch mit unliebsamen Gegnern aufzuräumen, die mit Terror nichts am Hut hatten.

 

Regierungen wie beispielsweise jene Russlands, Chinas und der Türkei reihten sich verblüffend schnell in die Reihe der Anti-Terrorfront ein – vor allem um mit Aufständischen, Unbequemen und Verdächtigen abzurechnen. Unter den einschneidenden und bis heute nur schwer durchschaubaren Folgen des Antiterror-Kampfes – dieser hebelte bei Bedarf auch das Völkerrecht aus und machte die Folter wieder salonfähig – leiden heute in Afrika und Asien zahlreiche Minderheitenvölker.

 

Tuareg, Uiguren und Pattani im Clinch

 

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) spricht konkret von 200 Millionen betroffenen Menschen in elf Staaten. In Afrika leide vor allem das indigene Wüstenvolk der Tuareg unter dem Antiterror-Kampf und der zunehmenden Militarisierung der Sahara. Immer mehr Staaten intervenierten militärisch im Tuareg-Gebiet, um die Terrorbewegung "Al Qaida im Maghreb" einzudämmen. Diese soll sich auch schon mal mit Hilfe ortskundiger Tuareg-Splittergruppen durch die Wüste bewegen, doch von den Antiterror-Aktionen werden vor allem unschuldige Tuareg getroffen.

Am stärksten vom Antiterror-Krieg heimgesucht sind nach Angaben der GfbV die muslimischen Nationalitäten der Uiguren im Nordwesten Chinas und der Pattani im Süden Thailands. "Denn die Regierungen der beiden Länder nutzen die weltweite Antiterror-Koalition, um hausgemachte Konflikte als Probleme des internationalen Terrorismus darzustellen. Mit diesem 'Etikettenschwindel' erhoffen sie sich mehr internationale Unterstützung bei der Niederschlagung von Protesten gegen ihre Regierungspolitik", folgert die Menschenrechtsorganisation.

 

"USA und EU bleiben untätig"

In zahlreichen weiteren Staaten, deren Regierungen als gemässigt
muslimisch gelten, litten überdies Angehörige ethnischer Minderheiten indirekt unter den Folgen des Antiterror-Kriegs. So hätten Menschenrechtsverletzungen an Belutschen, Christen und Ahmadiyya in Pakistan dramatisch zugenommen. Dies  werde jedoch von der internationalen Gemeinschaft weitgehend ignoriert. Die Europäische Union und die USA blieben untätig, "um die Mitarbeit des Verfolgerstaates in der Antiterror-Koalition nicht zu gefährden". Ähnliches dürfte auch für die Situation der Kurden in der Türkei zutreffen, die sich in letzter Zeit wieder zahlreichen Militär- und Polizeiaktionen mit zahlreichen Toten ausgesetzt sehen.

Und in Indonesien schweige die Antiterror-Koalition zur wachsenden Zahl von Übergriffen auf christliche Kirchen und die Ahmadiyya-Religionsgemeinschaft sowie zur anhaltenden Verfolgung im indonesischen Westpapua. Willkürliche Verhaftungen und Folter von Papua-Aktivisten oder Regimekritikern auf den Molukken würden von der internationalen Staatengemeinschaft nicht kritisiert. "Die Regierung des bevölkerungsreichsten muslimischen Staates der Welt soll offenbar nicht verärgert werden", folgert die Gesellschaft.

 

Keine Strafe gegen willkürliche Verfolgungen


Aber auch in Algerien, Marokko und der völkerrechtswidrig besetzten Westsahara blieben Menschenrechtsverletzungen an Berbern, Tuareg und
Sahauris sowie anderen Minoritäten ungesühnt, da die Antiterror-Koalition nicht auf einem Ende der Straflosigkeit besteht. Kaum besser sei die Situation im östlichen Afrika: "Äthiopien und Somalias Übergangsregierung werden nicht für Kriegsverbrechen und die willkürliche Verfolgung einzelner Volksgruppen oder Regimekritiker zur Verantwortung gezogen, weil sie als 'Bollwerk' gegen das Vordringen von Al Qaida im Horn von Afrika gelten."

Ein "Bollwerk" das morsch sei, befindet die GfbV. Begründung: "Weil es die eigenen Gesetze missachtet und grundlegende Menschenrechte systematisch verletzt. So verliert die Antiterror-Koalition ihre Glaubwürdigkeit, da sie in Menschenrechtsfragen mit zweierlei Mass misst."




Weiterführende Links:
- Schweizer Staatsschützer auf der falschen Spur
- Der Wüstenkampf gegen die Al Qaida bedroht die Tuareg
- Bundesrat geht verschärft gegen PKK vor
- Die Papua im Würgegriff der indonesischen Besatzer
- Menschenjagd in den Bergwäldern von Laos
- Ein Augenzeuge des Wahnsinns ist nicht mehr
- UNO-Deklaration als neuer Lichtblick für bedrohte Urvölker


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bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

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