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© Foto by Heimatschutz BS


Heimatschutz mit Beschwerde gegen höhere Spalen-Häuser

In einem Geviert im Basler Spalen-Quartier soll höher gebaut werden dürfen. Der Heimatschutz beschwert sich gegen das Projekt, vor allem wegen der geschützten Häuserzeile an der Pilgerstrasse.
Basel, 11. Februar 2016

Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement möchte im Geviert Nonnenweg, Pilgerstrasse, Missionsstrasse, Hegenheimerstrasse künftig höhere Häuser zulassen. Doch der Heimatschutz hat gegen die sogenannte Aufzonung von Zone zwei in Zone vier Beschwerde eingereicht. Grund: Es sei insbesondere "nicht akzeptabel", dass auch die bestehende Wohnhausreihe an der Pilgerstrasse (Bild links, heute bereits in Zone 3) in der Zone vier eingestuft werden soll und somit gegenüber der geschützten Häuserzeile Pilgerstrasse 1 bis 45 (Bild rechts) um drei Meter höher gebaut werden darf.

Geschützte Häuserzeile beeinträchtigt

Wie der Heimatschutz mitteilt, geht es ihm vor allem um dieses problematische Teilstück des Gevierts. Wenn der eine Teil der Pilgerstrasse höher gebaut werden darf, dann würden die geschützten Liegenschaften auf der andern Seite beeinträchtigt. Für die ganze Zeile, vor allem aber für die neobarocken Reihenhäuser von Adolf Visscher van Gaasbeek (13 bis 19), gelte der im Denkmalschutzgesetz verankerte Umgebungsschutz. Der Heimatschutz fordert in der Beschwerde einen "differenzierenden Bebauungsplan" für das Plangelände. Überdies müsse auch das attraktive Gartenareal hinter den Wohnhäusern an der Pilgerstrasse erhalten werden.
     
Auslöser dieser Aufzonung ist der Raumbedarf der heutigen Innenhofnutzer Stiftung AHBasel, Stiftung Wohnwerk und Stiftung Lehrbetriebe beider Basel. Da die Nutzungsreserven auf deren Parzellen aufgebraucht sind,  kann der Blockrand am Nonnenweg nicht mehr zonengemäss ausgenutzt werden. Der Heimatschutz betont, der habe "grundsätzlich" nichts gegen gewisse Aufzonungen im Geviert. Er lehnt aber eine flächendeckende Aufzonung als undifferenziert ab, weil das Gebiet im kantonalen Richtplan zu Recht nicht als Verdichtungsgebiet vorgesehen sei.



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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