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Wirtschaftskammer Baselland verteidigt Spital-Mitgliedschaft

Ein "wahltaktischer Rohrkrepierer" sei die Kritik an der Zugehörigkeit des Kantonsspitals und der Psychiatrie-Klinik zur Wirtschaftskammer Baselland. Der KMU-Dachverband legte heute Mittwochnachmittag ein Gegengutachten vor.
Liestal, 23. September 2015

Vor einer Woche hatten fünf Privatpersonen an einer Medienkonferenz die Mitgliedschaft der beiden kantonalen Spitäler in der Wirtschaftskammer Baselland für verfassungs- und gesetzeswidrig erklärt. Sie beriefen sich dabei auf ein Gutachten, das sie beim St. Galler Rechtsanwalt Kaspar Noser in Auftrag gegeben hatten.

Sein Fazit: Weil es sich bei den ausgelagerten Kliniken trotz unternehmerischer Selbstständigkeit um Staatsbetriebe handle, verletze eine Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer die "staatliche Neutralitätspflicht", indem die Wirtschaftskammer auf Kosten aller (in Form der Mitgliederbeiträge) einseitige politische Propaganda betreibe.

Die Regierung als Aufsichtsorgan wurde aufgefordert, bis Ende Jahr für Remedur zu sorgen. Andernfalls blieben rechtliche Schritte vorbehalten.

Abegg: "Nur mit der gebotenen Zurückhaltung"

Diese Vorhaltungen liess die Wirtschaftskammer nicht auf sich sitzen. Sie liess umgehend beim Zürcher Wirtschaftsrechts-Professor Andreas Abegg ein Gegengutachten erstellen, das schon fünf Tage später vorlag. Fazit dieses Gutachtens: Die Mitgliedschaft der beiden Kliniken sei "unproblematisch".

Zwar, so Abegg, müssten sie sich als öffentliche Unternehmen "grundsätzlich neutral verhalten" und dürften sich in politischen Prozessen und Abstimmungskämpfen "nur mit der gebotenen Zurückhaltung äussern". Hingegen dürften sie sich einbringen, "wenn sie in ihren Interessen betroffen sind". Die durch die beiden Spitäler anfallenden Mitgliederbeiträge "im tiefen fünfstelligen Bereich" – Noser sprach von jährlich 20'000 bis 30'000 Franken – seien "verhältnismässig".

Auffällig und doch etwas relativierend am Gegengutachten Abegg ist die wiederholte Einschränkung, dass Eingriffe der Kliniken in politische Prozesse nur dann "nicht zu beanstanden", wenn ihre Interessen tangiert sind.

"Ein für allemal geklärt"

An einer Medienkonferenz sagte Wirtschaftskammer-Direktor sowie Ständerats- und Nationalratskandidat Christoph Buser, es sei ihm "wichtig, dass die Sachlage damit ein für allemal geklärt ist". Der Vorwurf, bundesrechtswidrige Mitgliedschaften zu führen, wäre für seinen Verband schädigend.

Über die tatsächliche Höhe der von den beiden Spitälern geleisteten Mitgliederbeiträge wollte sich Buser nicht äussern, es herrsche Schweigepflicht. Er sagte einzig soviel: Jährlich 35 Franken – für beide Kliniken also 70 Franken – bezahle jedes der 10'000 Mitglieder in einen Aktionsfonds. Mit den Mitgliederbeiträgen würden neben dem Betrieb der Wirtschaftskammer, Dienstleistungen, Grossveranstaltungen wie die Berufsschau, der KMU-Networking-Grill und der Neujahrs-Apéro finanziert.

Wagner: "Wahlpolitisch motiviert"

Wirtschaftskammer-Rechtskonsulent Martin Wagner ging mit dem Noser-Papier scharf ins Gericht: "Ich bin so anständig und nenne es ein Gutachten." Die Kritiker der Mitgliedschaft der Spitäler wollten ihnen "einen Maulkorb anlegen". Aber: "Ein schweigender Unternehmer hat im Markt keine Überlebenschance."

Zur rechtlichen Rechtfertigung einer Mitgliedschaft verwies Wagner auf Artikel 10 des Spitalgesetzes. Darin werden die Spitäler in ihrer unternehmerischen Tätigkeit als "frei" bezeichnet. So können sie "mit Dritten zusammenarbeiten und gemeinsame Dienstleistungsbetriebe führen, einzelne Betriebsbereiche in rechtlich eigenständige Einheiten überführen sowie sich an andern Unternehmen beteiligen". Ob auch die Mitgliedschaft in einer politischen Organisation, die die Wirtschaftskammer ohne Zweifel ist, erlaubt ist, wird im Gesetz nicht explizit geregelt.

Wagner bewertete die Analyse Nosers als "wahlpolitisch motiviertes Gutachten", das sich als "Rohrkrepierer" erwiesen habe. Als "daneben" bezeichnete er das Ultimatum an die Regierung, bis Ende Jahr reinen Tisch zu machen: "Der Entscheid über die Mitgliedschaft ist allein Sache des Unternehmens."




Weiterführende Links:
- Mitgliedschaft: Privatpersonen greifen Wirtschaftskammer an
- Wirtschaftskammer: Spital-Mitgliedschaft sei "zulässig"


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