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BL-Kantonalbank soll gesetzlich neu geregelt werden

Aufsicht, Honorare, Kompetenzen: Das Baselbiet will sein Verhältnis zur Kantonalbank und anderen staatsnahen Unternehmen neu regeln.
Liestal, 27. Januar 2016

Die gesetzliche Regelung der Basellandschaftlichen Kantonalbank (BLKB) soll wesentliche Änderungen erfahren: Die Regierung legt dem Landrat eine Änderung des Kantonalbankgesetzes vor als Folge eines neuen "Gesetzes über die Beteiligungen", das in die Vernehmlassung geht. Das Kantonalbankgesetz sieht eine Kompetenz-Verlagerung vom Landrat zur Regierung vor.

Von der Gesetzesänderung nicht tangiert ist die Oberaufsicht über die BLKB, die weiterhin beim Parlament liegt. Sollten die Änderungen des Kantonalbankgesetzes wie geplant in Kraft treten, sollen die bisherigen Bankratsmitglieder bis zum Ablauf der aktuellen Amtsperiode im Amt bleiben.

Aufsicht: Mehr Regierungs-Einfluss

Neu aber soll der Bankrat auf sieben bis neun Mitglieder verkleinert werden (bisher neun bis elf). Für die Wahl des Bankrates ist künftig die Regierung zuständig und nicht mehr der Landrat. Neu fällt auch die Wahl des Bankrats-Präsidiums, bisher Sache des Bankrats selbst, in die Kompetenz der Regierung. Zudem ist künftig die Regierung Genehmigungs-Instanz für den BLKB-Geschäftsbericht und nicht mehr der Landrat.

Einfluss auf das Gesetz hat auch das internationale Regelwerk "Basel III", das unter anderem die Eigenmittelausstattung der Banken regelt und zur Folge hat, dass die BLKB ihr Partizipationsschein-Kapital von 57 Millionen Franken längerfristig nicht mehr als Eigenkapital anrechnen lassen kann. Dies hätte eine deutliche Reduktion der Eigenmittel zur Folge.

Die Gesetzesrevision steht in direktem Zusammenhang mit dem neuen Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG), das die Steuerung von staatsnahen Unternehmen – wie die Kantonalbank, Spitäler, Kraftwerke oder Verkehrsbetriebe – regelt, an denen der Kanton beteiligt ist.

Forderungen der Initiative übernommen

Wie Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) heute Mittwochmittag an einer Medienorientierung erklärte, seien zahlreiche Forderungen der von der Wirtschaftskammer Baselland lancierten Gesetzesinitiative "Für einen unabhängigen Bankrat" in die beiden neuen Gesetzestexte übernommen worden.

Die Initiative zur Entpolitisierung des Bankrates wollte unter anderem die traditionelle Praxis beenden, dass die staatlichen Delegationen in Verwaltungsräte staatsnaher Unternehmen oft nach dem Kriterium der Parteienstärke und nicht nach der professionellen Expertise gewählt wurden – was die Parteikassen in Form von Verwaltungsrats-Honoraren mit sicherer Regelmässigkeit alimentierte.

Honorare: Keine Ablieferungspflicht

Das "Gesetz über die Beteiligungen" schlägt nun eine neue, flexiblere Praxis vor: Danach dürfen die vom Kanton gewählten Mitglieder des strategischen Führungsorgans "nicht dazu verpflichtet werden, die Entschädigung für ihr Mandat ganz oder teilweise an politische Parteien und Interessensverbände abzuführen". Hingegen können die Beteiligungen "zur Förderung des staatspolitischen Systems ausgewogene Beiträge an im Landrat vertretene politische Parteien leisten".

Zur Verhinderung von Interessenskonflikten dürfen Mitglieder des strategischen Führungsorgans (Verwaltungsrat) "ausserhalb ihres Mandats keine entgeltlichen Leistungen für die Beteiligung erbringen". Ebenso sollen Regierungsmitglieder den Verwaltungsräten dieser Unternehmen nur in Ausnahmefällen angehören dürfen.

Buser: "Richtige Richtung"

Gegenüber OnlineReports sagte FDP-Landrat und Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser, die Gesetze gingen "in die richtige Richtung". Über einen Rückzug der Bankrats-Initiative werde aber erst entschieden, nachdem die Gesetzesvorlagen durch den Landrat behandelt worden sind. Bei Lancierung der Initiative hatte Buser gefordert: "In den Verwaltungsräten braucht es Profis, nicht Sold-Lieferanten."




Weiterführende Links:
- BL: Parteien-Säuberung von staatsnahen Unternehmen


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