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Neue Arbeits-Lasten warten auf die Basler Gerichte

Dank dem neu geschaffenen Gerichtsrat können die Basler Gerichte künftig direkt mit dem Grossen Rat verhandeln. Aber neue Gesetzesbestimmungen, zu knappe personelle Ressourcen und strukturelle Zwänge erzeugen Kostendruck.
Basel, 17. August 2016

Die Jahresmitte war für die Basler Gerichte ein historischer Termin: Dann trat das neue Gerichtsorganisations-Gesetz in Kraft, das einen ausschliesslich aus den Präsidien zusammengesetzten Gerichtsrat als "gerichtsübergreifendes Justizverwaltungsorgan" (Gesetzestext) vorsieht. Über ihn können die Gerichte sie betreffende Geschäfte wie die Budgetanträge direkt mit dem Grossen Rat vertreten – statt wie bisher über die Regierung. Damit erhalten die Gerichte eine neue Form der Unabhängigkeit.

Budget um 1,5 Millionen Franken erhöht

Stephan Wullschleger (Bild Mitte), der Präsident des Appellationsgerichts, betonte an einem Medientermin heute Mittwochmorgen, der Gerichtsrat beschäftige kein zusätzliches Personal. Vielmehr werde er "mit den bestehenden Ressourcen" betrieben – was folglich auch zusätzlichen Aufwand für die Präsidien bedeute. Dieses Jahr liegt denn das Budget auch um 1,5 Millionen Franken über den 60 Millionen Franken des Vorjahres, wobei nur gut die Hälfte der Erhöhung Personalausgaben betrifft.

Die Richter berufen sich auf wissenschaftliche Studien, die der Basler Justiz eine hohe Qualität und ein grosses öffentliches Vertrauen in ihre Unabhängigkeit und Gleichbehandlung, aber "zu wenig personelle Ressourcen vor allem in der Gerichtsverwaltung" attestieren.

Mehrarbeit durch Landesverweisungen

Aber auch auf die Präsidien steigt der Druck, wie Felicitas Lenzinger (Bild links), die Vorsitzende Präsidentin des Strafgerichts, erklärte. Durch die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungs-Initiative müssen Personen ohne Schweizer Bürgerrecht nach der Begehung schwerer Delikte "unbedingt ausführbar" des Landes verwiesen werden – auch für Straftäter, die im Besitz einer Niederlassungs- und Arbeitsbewilligung sind.

Lenzinger rechnet dadurch mit jährlich 140 zusätzlichen Gerichtsverhandlungen. Da Landesverweisungen auf die Betroffenen "ganz entscheidende Konsequenzen" haben werden, dürften auch die Rekursinstanzen von zusätzlichen Fällen betroffen sein. In schwerwiegenden Fällen persönlicher Not kann das Gericht prüfen, ob ein Härtefall vorliegt. Zuständig für die Wegweisung und ihre Vereinbarkeit mit dem Völkerecht ist das kantonale Migrationsamt.

Hohe Schlichtungsquote

Von 115 auf 149 (2015) deutlich ansteigend ist die Zahl der Fälle auch im Zivilgericht, wenn es in Kammerbesetzung tagt. Im Einzelgericht blieb die Zahl der Fälle letztes Jahr konstant. Allerdings erwartet Matthias Stein (Bild rechts) auch hier eine Zunahme, weil die Streitwert-Grenze im Einzelrichterverfahren von 10'000 auf 30'000 Franken erhöht wurde. Nicht ohne Befriedigung stellte Stein fest, dass es in den Schlichtungsverfahren, die dem Prozess vorausgehen müssen, in 70 Prozent der Fälle zu einem Vergleich komme. Mit dieser Erfolgsquote stehe Basel-Stadt zusammen mit dem Kanton Bern schweizweit an der Spitze.

Appellationsgerichtspräsident Claudius Gelzer verwies auf die in den letzten vier Jahren stark wachsende Zahl an Rekursen zu Submissions-Streitigkeiten, die vor Verwaltungsgericht anhängig gemacht wurden (von drei auf 25 Fälle). Über ein Drittel der Fälle betreffen das Bau- und Baunebengewerbe.

Geschlechter-Parität erreicht

Über ihre jeweiligen Fachbereiche berichteten Jacqueline Frossard als Präsidentin des Gerichts für Fürsorgerische Unterbringungen, Raffaella Biaggi als Präsidentin des Jugendgerichts, und Katrin Zehnder als Vorsitzende Präsidentin des Sozialversicherungsgerichts. Stolz vermeldete Wullschleger, dass an den Basler Gerichten die Geschlechter-Parität erreicht sei. Erstmals in Basel-Stadt sei mit Sarah Cruz-Wenger sogar eine Gerichtspräsidentin im Amt Mutter geworden.



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