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BaZ: Sparpaket-Indiskretion bleibt ungeklärtLiestal, 16. Juni 2004Eine amtliche Indiskretion, veröffentlicht durch die "Basler Zeitung", bleibt ohne Folgen: Laut einer Mitteilung von Peter Meier, dem Präsidenten des Baselbieter Kantonsgerichts, konnte die Urheberschaft im Untersuchungsverfahren nicht ermittelt werden. - Die BaZ hatte am 3. Dezember letzten Jahren Einzelheiten aus dem damals noch streng vertraulichen Sparpaket der Baselbieter Regierung ("Generelle Aufgabenüberprüfung") veröffentlicht. Folge: Die Exekutive reichte wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses Strafanzeige gegen Unbekannt ein. Doch die Befragungen der wenigen Personen, die im Besitz des vertraulichen Berichts waren, durch den ausserordentlichen Untersuchungsrichters Christoph Meier aus Basel führten zu keinem Erfolg. Dabei habe er aber die Feststellung gemacht, "dass trotz der Vorsichtsmassnahmen noch andere, aussenstehende Mitarbeiter Kenntnis vom Inhalt des Schriftstücks haben konnten". Telefone und Telefaxe konnten aus rechtlichen Gründen nicht nachträglich erfasst werden und der zuständige Redaktor lehnte eine Offenlegung seiner Quellen ab, so dass die Ermittlung im Sand verlief. |
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