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Zäch-Prozess: Verteidigung zerpflückt Anklägerin

Basel, 19. Oktober 2005

Am zweiten Tag nach Beginn der Berufungsverhandlung gegen den Paraplegiker-Arzt Guido A. Zäch hatten die beiden Verteidiger Vera Delnon und Bernhard Rüdy ihren grossen Auftritt. Sie zerpflückten dabei die Anklage von Staatsanwältin Kathrin Villiger als "unvollständig" und "chaotisch" und verwiesen auf zahlreiche behauptete Tatbestände, die bereits verjährt seien. Im Falle der Spenden von 100'000 Franken durch das Ehepaar Sprüngli und von 300'000 Franken durch Stephan Schmidheinys Avina-Stiftung auf Zächs privates Konto in Basel gehe die Staatsanwaltschaft von einer falschen Geschädigten - nämlich der Schweizer Paraplegiker-Stiftung - aus. Der eigentliche Sachverhalt aber enthalte Ausführungen, die "eher an die Eheleute Sprüngli als mögliche Geschädigte denken lassen". Zäch habe die Gelder später der Guido A. Zäch-Stiftung zufliessen lassen, wodurch "der Zweckbestimmung der Spende Genüge getan" sei. Deshalb müsse - wie auch im Fall Avina - zwingend ein Freispruch erfolgen. Von einer Veruntreuung könne keine Rede sein.

Auch bezüglich der Umstände, unter denen Zäch im März 1988 die der Gönnervereinigung gehörende Villa in Zofingen mietete und später kaufte, forderte die Verteidigung Freispruch. Die Anklage wirft Zäch vor, die Stiftung mit 248'000 Franken geschädigt zu haben, weil die Gönnervereinigung entgegen dem Mietvertrag eine ganze Litanei von Nebenkosten in Höhe von rund 250 '000 Franken gezahlt habe. Bei zahlreichen Posten, so der Verteidiger, habe es sich nachgewiesenermassen nicht um Nebenkosten, sondern um Reparaturen und Investitionen gehandelt, die zulasten der (von Zäch präsidierten) Gönnervereinigung als Eigentümerin gingen. Im Mietvertrag hiess es, dass sämtliche Nebenkosten zulasten Mieters gehen. Das Gericht wird hier würdigen müssen, was als Nebenkosten und was Reparaturen oder Investitionen zu betrachten ist.

Diese finanzielle Regelung sei getroffen worden, weil Zäch mit 60'000 Franken einen gemessen am schlechten Zustand der Liegenschaft ("Villa Durchzug") hohen Mietzins zu zahlen bereit war, was im Interesse der Gönnervereinigung gewesen sei. Auch hier sei ein Freispruch in allen Punkten erforderlich. Die damalige Abmachung, die Zäch mit den damaligen Vereinsvorständen Silvia Buscher und Elisabeth Ramer trafen, sei keine Gefälligkeit gewesen: "Natürlich ist Doktor Zäch ein Alphatier, ein Zugpferd und in gewissem Sinne dominant. Aber die beiden Frauen sind keine Huschelis, sondern starke Persönlichkeiten, die es sehr lange um den eigenwilligen Herrn Zäch ausgehalten haben", meinte Verteidiger Rüdy.

Auch das Strafgericht bekam sein Fett ab. Die Verteidigung sprach von einem "geistigen Salto mortale" bei der Interpretation von Zächs Miete. Überdies habe das Gericht über Tatbestände entschieden, die gar nicht angeklagt gewesen seien.




Weiterführende Links:
- Guido A. Zäch: Zweieinhalb Jahre Zuchthaus gefordert
- Das "System Zäch" steht vor dem Kadi
- In der Gönner-Villa residiert der Spendensammler
- Guido Zäch soll in den eigenen Sack gewirtschaftet haben
- Vor Gericht verweigert der Paraplegiker-Arzt die Aussage
- 16 Monate Gefängnis bedingt für Guido A. Zäch
- Guido A. Zächs Strategie des Vorfreispruchs


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