Werbung
PNOS-Personenkontrolle: Zwei Basler Top-Polizisten angeklagtBasel, 26. August 2003Zwei Basler Spitzenpolizisten - der frühere interimistische Polizeikommandant sowie der Einsatzleiter - müssen wegen einer Personenkontrolle der rechtsextremen Partei PNOS am 29. Juni letzten Jahres vor den Kadi. Der ausserordentliche Staatsanwalt Roland Winiger aus Olten erhob jetzt gegen sie Anklage, wie die Regierung in einem Communiqué bekannt gibt. Die "Partei National Orientierter Schweizer" führte im Saal des Restaurants "Drei Könige" in Kleinhüningen eine Parteiversammlung durch. Die damals vom als Holocaust-Leugner bekannten Bernhard Schaub ideologisch angeführte PNOS hatte den Saal laut Polizei "unter falschem Namen reserviert". Da Zusammenstösse mit linksextremen Gruppierungen zu befürchten waren, die auf diesen Samstag zu einer Demonstration aufgerufen hatten, führte die Basler Kantonspolizei an dieser Versammlung eine Personenkontrolle durch. Dabei wurden alle Anwesenden einzeln kontrolliert und fotografiert. Einer davon war polizeilich ausgeschrieben; es wurden auch zahlreiche verbotene Gegenstände wie verbotene Messer sichergestellt. Diese Kontrolle dauerte rund eine Stunde. Die Versammlung konnte anschliessend weitergeführt werden. Mehrere PNOS-Mitglieder reichten danach gegen verschiedene Exponenten der Polizei und der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch ein. Da sich die Strafanzeigen auch gegen die Staatsanwaltschaft richteten, ernannte Regierung Roland Winiger zum ausserordentlichen Staatsanwalt und beauftragte ihn mit der Abklärung. Der Ermittler stellte im Rahmen des Vorverfahrens die Vorverfahren gegen den ebenfalls angezeigten Vorsteher des Polizei- und Militärdepartementes Basel-Stadt, Regierungsrat Jörg Schild, und zwei Staatsanwälte ein. Auf die Anzeigen gegen zwei weitere Personen ging er nicht ein. Doch gegen zwei führende Polizisten erhebt er Anklage wegen Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauch. - Der Regierungsrat hält fest, dass er das Verhalten der Polizei "als angemessen und situationsgerecht beurteilt" und für die Anklageerhebung "kein Verständnis" hat. Allfällige Zweifel an der Einsatzdoktrin, die offenbar zur Anklageerhebung geführt haben, sollten vor dem Strafgericht ausgeräumt werden können. Weiterführende Links: |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.