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Streit um Belchen-Brandschutz-Tore: Aufschiebende Wirkung abgelehntLiestal, 18. Juni 2003Im Submissionsstreit um den Einbau der Brandschutz-Tore im neu eröffneten A2-Belchentunnel hat das Kantonsgericht heute Mittwoch einer Beschwerde der Firma Bator AG die aufschiebende Wirkung entzogen. Die Firma hatte gravierende Mängel in der Vergabe der fünf Brandschutztore zwischen den beiden Autobahn-Tunnelröhren moniert. Doch das Kantonsgericht befand, die öffentlichen Sicherheitsinteressen seien höher zu gewichten. - Offensichtlich steht der Kanton unter starkem Zeit- und Verantwortungsdruck: Die alten Trennungs-Tore waren am heutigen Mittwoch schon entfernt. Jetzt ist bis zum Einbau der neuen Tore durch die Metallbaufirma Wälty überhaupt kein Tor vorhanden. Der für die Auftragsvergabe zuständige Baudirektions-Mitarbeiter Urs Fasola war heute Nachmittag nicht erreichbar. - Beendet ist der Streit aber noch nicht: Die Hauptverhandlung und die materielle Debatte - hat der Kanton gegen eigene Richtlinien verstossen? - steht erst noch bevor, auch wenn der umstrittene Auftrag bereits ausgeführt sein wird! |
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