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Basler Dschihadist wehrt sich an allen Fronten

Basel, 25. August 2016

Der mutmassliche 24-jährige irakische Dschihadist A. J., der im Basler Ausschaffungs-Gefängnis Bässlergut in Haft ist, wehrt sich an mehreren Fronten gegen seine Wegweisung. Gegen die vom kantonalen Migrationsamt verfügte Ausweisung mit sofortiger Vollstreckung – da das Recht zur Niederlassung in der Schweiz wegen zu langer und unbegründeter Abwesenheit erloschen ist – erhob er Beschwerde beim Justiz- und Sicherheitsdepartement (JSD), wo sie derzeit noch hängig ist. Parallel dazu wehrte er sich beim JSD gegen die sofortige Vollstreckung der Ausweisung, solange noch kein rechtskräftiger Entscheid vorliegt, ob er die Schweiz definitiv verlassen muss.

Das Departement entschied am 21. Juli, A. J. dürfe den Entscheid über seinen Verbleib in der Schweiz nicht hier abwarten, müsse also in den Irak zurückkehren. Am 12. August nun stützte das Verwaltungsgericht laut Informationen von OnlineReports den Departements-Entscheid: Während der Dauer des Verfahrens um den Entzug der Niederlassungsbewilligung habe er in der Schweiz keine Aufenthaltsberechtigung. Eine Wegweisung in sein Herkunftsland Irak sei auch von der Gefahrenlage her möglich. Diesen Entscheid kann der Gefangene, der mittlerweile anwaltschaftlichen Support hat, an das Bundesgericht weiter ziehen.

Der in Basel aufgewachsene Dschihadist hielt sich spätestens vom Juni 2015 bis Juli dieses Jahres ausserhalb der Schweiz auf – im Irak und nach eigener Darstellung auch im Iran. Am 29. Juli hatte das Basler Appellationsgericht die Ausschaffungshaft um drei Monate verlängert.




Weiterführende Links:
- Verhafteter Basler Dschihadist will nach Deutschland
- Ein Basler Dschihadist hält die Behörden auf Trab


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