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Liestaler Wahl-Beschwerde gutgeheissen: "Danowski"-Liste ungültigLiestal, 6. Januar 2004Die Baselbieter Regierung hat heute eine Beschwerde gegen die Wahlvorbereitungen zu den Einwohnerratswahlen in Liestal gutgeheissen und die Wahlliste 10 "DANOWSKI = Bürgerinitiative Fordert AHV Erhöhung, Steuer Runter, Arbeitszeit Verkürzung Als Arbeitslosen-Chance" in Übereinstimmung mit dem Antrag der Stadt Liestal für ungültig erklärt. Die Beschwerde ist von "Kandidierenden" der Wahlliste eingereicht worden. Sie hätten "glaubhaft nachweisen können, dass sie durch den im Kanton Zürich wohnhaften Vertreter des Wahlvorschlages getäuscht worden sind". Dieser hatte erklärt, sie leisteten ihre Unterschrift für eine Initiative. Den "Kandidierenden" sei nicht bekannt gegeben worden, dass es sich beim unterzeichneten Formular um einen Wahlvorschlag gehandelt habe. Weil die Betroffenen "subjektiv nie den Willen zur Kandidatur hatten und ihre Unterschriften unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zustande gekommen sind", habe der Regierungsrat die Wahlliste für ungültig erklärt, heisst es in einer Mitteilung der Regierung. Das Statthalteramt Liestal hat zudem ein Strafverfahren eingeleitet. |
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