Im Gericht: Ungetreuer Beistand attackiert OnlineReports
Der wegen Veruntreuung in erster Instanz verurteilte ehemalige Prattler Beistand und seine Anwältin griffen heute Dienstag vor Kantonsgericht OnlineReports heftig an. Der bekannte Dorfbewohner hatte das Konto seines schwer behinderten Mündels und Schwagers geplündert.
Liestal/Pratteln, 26. September 2017
Der demnächst 60-jährige Prattler Versicherungsfachmann war letzten Dezember vom Strafgericht wegen Veruntreuung zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug, davon sechs Monate unbedingt verurteilt worden. Als ernannter Beistand der Vormundschaftsbehörde Pratteln war ihm sein nach einem Unfall durch ein Schädel/Hirn-Trauma schwer behinderter Schwager anvertraut worden.
Zwischen 2005 und 2013 tätigte der Beistand vom Konto seines vermögenden Mündels 136 Überweisungen für eigene Rechnungen in Höhe von über 352'000 Franken – darunter beispielsweise 9'700 Franken für einen Massanzug aus einem exklusiven Zürcher Modehaus oder 8'000 Franken für einen "Loewe"-Fernseher als Geschenk an seine Schwiegermutter, also die Mutter des Bevormundeten. Weitere beträchtliche derart finanzierte Ausgaben entstanden an Jagdhunde-Treffen im Elsass, wo der Angeklagte als Hunderichter amtiert.
Druck auf OnlineReports
Sowohl der Angeklagte wie seine Anwältin Patricia Jenny-Elmer griffen OnlineReports, damals wie heute Dienstag vor Kantonsgericht als einziges Medium im Gerichtssaal, am Ende des Verhandlungstages scharf an. Der Bericht über die erstinstanzliche Verhandlung habe sich in Pratteln "wie ein Lauffeuer" verbreitet. Seine Stelle, so der Angeklagte, hänge deshalb jetzt an einem "dünnen Faden", die Arbeitgeberin habe ihm "eine letzte Chance" gegeben. Die OnlineReports-Berichte (siehe Links unten) seien "schon fast rufschädigend" gewesen.
Nach Abschluss der heutigen Berufungsverhandlung versuchten sowohl der Angeklagte wie seine Anwältin, OnlineReports mit drohendem Unterton zu einer "zurückhaltenden Berichterstattung" zu drängen. Das tönte so: "Wollen Sie, dass ich meine Stelle verliere?" (so der Beschuldigte) oder "Sie wissen, dass Sie nicht so schreiben dürfen, dass mein Klient identifizierbar ist?" (so die Anwältin). Der Schreibende hielt diesem Druck entgegen, dass er sich seine Inhalte nicht vorschreiben lasse, dass in Gerichtsberichterstattungen das hoch gelobte Prinzip der Öffentlichkeit herrsche, und dass OnlineReports den Namen des Beschuldigten nie genannt habe.
Widersprüchliche Aussagen
In der heutigen von Präsident Dieter Eglin geführten Verhandlung vor Kantonsgericht zeigten sich nicht grundlegend neue Fakten. Der Angeklagte gestand die Vorwürfe und attestierte, "einen Riesenseich" gemacht zu haben. Seiner im Schlusswort betonten Reue und der Bekräftigung des "Bestrebens, alles zurückzuzahlen", standen Widersprüche entgegen, die der Vorsitzende durch harte Fragen offenlegte.
So erklärte der ehemalige hochverschuldete Beistand, der zwischen 140'000 und 190'000 Franken verdient, zum Tatmotiv, das Geld habe "nicht gereicht, die Rechnungen, die einfach da waren, zu bezahlen". Er habe sich finanziell "in einem Notstand" befunden. Richter Eglin verwies aber auf die Aussage in einer Einvernahme im Jahr 2014: Darin beanspruchte der Beistand das fremde Geld, weil er und seine Frau "viel gemacht haben" für seinen bevormundeten Schwager. Er habe verhindern wollen, dass die Kinder des Mündels, die "nichts für ihn gemacht haben", noch Millionen erben.
Ein Beistand mit 38 Betreibungen
"Das beisst sich", sagte der Richter auch in einem andern Fall. Die Beteuerungen, seinem Mündel den angerichteten Schaden zurückzahlen zu wollen, stimmten nicht mit dem aktuellen Stand überein: Seit dem erstinstanzlichen Urteil habe er ihm gerade mal eine Tranche von 100 Franken zurückerstattet.
Von den 38 Betreibungen in Höhe von fast 360'000 Franken, die 2014 offen waren, habe er "sehr viel zurückzahlen können". Dies auch dank seiner vor einem Jahr erfolgten Lohnpfändung, die ihn ans Existenzminimum von frei verfügbaren 3'100 Franken monatlich getrieben habe. Seine stattliche Wohnliegenschaft mit Swimmingpool in Pratteln wurde am 20. September zum Preis von 1,06 Millionen Franken versteigert. Wieviel davon nach Abzug der Hypotheken und weiterer Verpflichtungen noch zur Schuldentilgung übrig bleiben, ist nicht bekannt. Er sei derzeit daran, für sich und seine Ehefrau eine Mietwohnung zu suchen, so der damalige Beistand.
Verteidigerin gibt Prattler Behörde die Schuld
In ihrem Plädoyer wies Pflichtverteidigerin Patricia Jenny-Elmer darauf hin, dass ihr Mandant durch die Scheinselbstständigkeit "in die Schuldenfalle" geraten sei. Er habe im Mai 2005, als sich seine Schulden auf eine halbe Million Franken erhöht hatten, nach Übernahme des Beistands-Mandats eine erste Betriebsrechnung für die Jahre 2003/2004 eingereicht. Dass danach keine Rechenschaftsberichte mehr erfolgt seien, sei vor allem die Schuld der Gemeinde Pratteln, die auf telefonische Nachfragen über die Rechtmässigkeit von bestimmten privaten Rechnungszahlungen "keine Antwort" gegeben habe.
Daraus habe ihr Klient geschlossen, die Sache sei in Ordnung. Die damalige Vormundschaftsbehörde habe es "an Kontrolle und Überwachung vermissen lassen". Für die weit über den gerechtfertigten Honoraransprüchen liegenden Bezüge ihres Mandanten "schien sich die Gemeinde Pratteln nicht zu interessieren". Die Verteidigerin forderte einen reduzierten Deliktsbetrag und eine auf zwei Jahre bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten.
Zweifel am Rückzahlungswillen
Die Leitende Staatsanwältin Sylvia Gloor Hohner forderte hingegen wegen Veruntreuung eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt. Sie sprach von "Habgier" des Beschuldigten und bestand darauf, dass er sich "um das Vermögen des Mündels hätte kümmern müssen", statt es für eigene Zwecke abzuzweigen. Ein allfälliges Verschulden der Vormundschaftsbehörde trete neben jenes des Beschuldigten. Die Anklägerin zweifelte auch an dessen Rückzahlungswillen: "Er hat während zehn Jahren keinen Rappen zurückbezahlt."
Wie das Gericht entscheiden wird, zeigt sich morgen Mittwochnachmittag. Präsident Eglin hat vorsorglicherweise ein Fünfer- statt ein Dreiergericht aufgeboten, da dieses gegebenenfalls eine Strafe von mehr als drei Jahren aussprechen könne. In der Verhandlung fielen die aktive Teilnahme aller fünf Rechtsprechenden, aber auch die präzise und hartnäckige Fragestellung des Präsidenten auf.
Weiterführende Links:
- Beistand zehrte vom Vermögen des invaliden Schwagers
- Mündel-Vermögen: Beistand räumt teilweise Unrecht ein
- Mündel-Geld: Zweieinhalb Jahre für ungetreuen Beistand
- Mündel-Vermögen: Verurteilter Beistand appelliert