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Prozess im Allpack-Streik: Freisprüche und milde Urteile

Freisprüche und deutlich mildere Strafen im Streik-Prozess um die Reinacher Verpackungsfirma Allpack AG: Das Baselbieter Strafgericht sprach heute Freitagnachmittag vier der 22 Angeklagten gänzlich frei. Strafen wegen Nötigung und Hausfriedensbruch werden nicht vollzogen. Der Richter sprach Klartext – gegen die Statthalterämter und gegen die Gewerkschafter.
Liestal/Reinach, 27. März 2009

Fünf Jahre und vier Monate nach dem erbitterten Streit vor der Allpack AG fielen die Urteile: Vier Angeklagte wurden gänzlich freigesprochen. In fünf Fällen kam es zur Verurtelung wegen Nötigung und Hausfriedensbruch, in vier Fällen nur wegen Nötigung und in neun Fällen nur wegen Hausfriedensbruch. Die Strafen lagen nicht höher als drei Tagessätze zu 120 Franken. Sie werden aber nicht vollzogen, sondern gelten laut Urteil als verbüsst. Der schwerwiegendere Tatbestand der Nötigung hielt vor Gericht somit nur noch gegen neun Streikende stand.

Zu den Freigesprochenen gehört Eva Chappuis, Kopräsidentin des Baselbieter Gewerschaftsbundes und SP-Landrätin. Sie war vom Statthalteramt Liestal in erster Instanz wegen Gehilfenschaft zur Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von drei Tagrssätzen zu 110 Franken und einer Busse von 150 Franken verurteilt worden. Dass die Funktionärin durch ihre Präsenz "psychische Unterstützung" zur Eskalation und Nötigung geleistet habe, sei nicht bewiesen.

Diese milden Urteile liegen sehr deutlich unter den Strafbefehlen, die das Statthalteramt gegen die 22 Angeklagten – darunter 20 Gewerkschafter – ausgestellt hatte. Die Schadenersatzforderung der Firma Allpack in Hohe von 820'000 Franken verwies das Gericht auf den Zivilweg.

Richter über Untersuchungsbehörden:  "Eine Frechheit"

Im Gegensatz zur Eröffnungsverhandlung, als es im Publikum gelegentlich zu Gelächter oder Applaus kam, war es mäuschenstill, als Einzelrichter Christoph Spindler (SVP) die Urteile verlesen liess und in einer bemerkenswert scharfen Urteilsbegründung Klartext sprach. Der Richter begründete die Milde seiner Urteile in erster Linie mit dem schleppenden Gang der Strafuntersuchung: Es sei "schlicht und einfach eine Frechheit" was sich die Statthalterämter in Arlesheim und Liestal geleistet hätten, schrieb der Richter den Untersuchungsbehörden ins Stammbuch. Dass es Jahre dauerte, bis die Strafbefehle ausgestellt wurde, dass sich das ganz Statthalteramt Arlesheim als befangen erklärte und auch die Liestaler Untersuchungsrichter "nicht mit der gebotenen Geschwindigkeit" ermittelte, qualifizierte Spindler als "staatliches Fehlverhalten".

Der Richter kritisierte überdies den Ermittlungsansatz, der sich nur gerade auf die stündige Eskalation durch den Polizeieinsatz und die Verhaftung der den Haupteingang blockierenden Streikenden beschränkte, aber das Umfeld des ganzen zehntägigen Streiks nicht miteinbezog – so sei beispielsweise die Ehefrau des Hauswarts durch Steikende geschlagen worden, was strafrechtlich ohne Folgen blieb: "Da funktionierte die Untersuchung nicht, wie sie hätte sollen." Deutliche Wort des Richters galten auch der Staatsanwaltschaft, die keine ausführliche Anklageschrift vorlegte, sondern sich mit der halben A4-Seite des Strafbefehls begnügte.

An Chappuis: "Inakzeptabler Eingriff"

Aber auch die streikenden Gewerkschafter, 15 Männer und 7 Frauen, bekamen ihr Fett ab - allen voran Eva Chappuis als höchste Gewerkschafterin des Baselbiets. Dass sie als angeklagte Landrätin und somit Wahlorgan der kantonalen Richter wenige Tage vor Prozessbeginn in einer Zeitung öffentlich "Erwartungen an das Gericht" äusserte, bewertete der Vorsitzende als "inakzeptablen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz".

Den angeklagten Gewerkschaftern warf der Richter "fehlenden Anstand" vor, weil keine und keiner von ihnen arbeitswilligen Mitarbeitern den Zutritt zur Firma ermöglichte und sich auch vor Gericht "nicht im Geringsten einsichtig" zeigte. Gerade von "brerufsmässigen Gewerkschaftern" müsse erwartet werden, dass sie im Rahmen eines Streiks als "kreatives Beispiel" vorangingen, "ohne das Gesetz zu brechen".

Abdrängen gehört nicht zum Steikrecht

Allerdings attestierte der Richter den Streikenden, dass sie bei der Bildung der Menschenkette und der anschliessenden Sitzblockade nicht die Anwendung von Gewalt im Vordergrund gestanden sei. Das "Handreichen" könne auch als "Ausdruck der Solidarität" verstanden werden. Allerdings hätte einzelne Streikende Eintrittswillige "abgedrängt", und aktiv am Betreten der Firma gehindert, was den Tatbestand der Nötigung erfülle. Differenzierend führte Richter Spindler weiter aus, dass die Motivation unentschlossener Mitarbeitenden, die medienwirksame Information der Bevölkerung und auch Streikposten den rechtlichen Schutz geniessen, nicht aber das aktive Behindern von nicht streikwilligen Mitarbeitenden in ihrer Bewegungsfreiheit: "Hier wurde Grundrecht verletzt."

Den Tatbestand der Nötigung verwarf das Gericht dagegen im Rahmen der Sitzblockade, weil Beweise arbeitswilliger Mitarbeitender fehlten. In 14 Fällen sah das Gericht auch den Tatbestand des Hausfriedensbruchs für erfüllt an, da die Grundstücksgrenze "klar erkenbnar" gewesen sei.

Ob die Urteile von einzelnen Angeklagten akzeptiert werden, ist bisher nicht bekannt. Staatsanwalt Friedrich Müller erklärte gegenüber OnlineReports, er werde gegen die Urteile "eher nicht" appellieren.

Gewerkschaft spricht von Skandal

Die Gewerkschaft Comedia bezeichnete die Urteile in einer ersten Stellungnahmen als einen "Skandal". Erneut stellten sich "willfährige Richter auf die Seite eines unsozialen und rücksichtlosen Unternehmens und gegen das in der Bundesverfassung verankerte Streikrecht". Einmal mehr würden "die ohnehin geringen Gewerkschaftsrechte in der Schweiz auch von der Justiz ignoriert". Die Verurteilungen wegen Nötigung seien inakzetabel. Es sei der Kanton Baselland, der damals "mit einem brutalen Polizeieinsatz in unzulässiger Weise in den Arbeitskampf eingegriffen und gegen die Arbeitnehmenden Partei ergriffen hatte".

Die Mediengewerkschaft werde nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung
über einen Weiterzug des Verfahrens definitiv entscheiden.

Peter Knechtli: Kommentar zum Ermittlungs-Schlendrian




Weiterführende Links:
- Allpack-Prozess: Legitimer Streik oder Nötigung?


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"Urteil hat eine enorme politische Brisanz"

Beim Allpack-Prozess ging es nicht um die Frage einer höheren oder weniger hohen Bestrafung, sondern um das grundsätzliche Recht, in einem Arbeitskonflikt zum Mittel des Streiks zu greifen. Für Richter Spindler ist, seinem Urteil nach, Streik nur dann erlaubt, wenn er keine Wirkung hat. Ein Unternehmer kann, wie im Fall Allpack, seinem Personal per Änderungskündigung massive Verschlechterungen der Anstellungsbedingungen mitteilen und denjenigen mit Entlassung drohen, die nicht bereit sind, dies zu akzeptieren. Greifen die Leute darauf zum Kollektivmittel Streik und sind gezwungen, passiv zu bleiben, um sich nicht strafbar zu machen, läuft die Massnahme ins Leere, weil der Betrieb mit kurzfristig eingestellten Temporärkräften weitergeführt wird.

 

Das Urteil hat also eine enorme politische Brisanz. Reissen solche Nötigungskonstruktionen und -urteile ein, wird die Methode der Änderungskündigung wohl demnächst auch in anderen Betrieben Schule machen.


Hanspeter Gysin, Basel



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

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Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

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In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

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Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).