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Ehrverletzung: Freispruch für Itag-Repräsentanten

Basel, 25. Oktober 2005

Drei ehemals führende Repräsentanten der in die Schlagzeilen geratenen Treuhand- und Vermögensverwaltungsfirma "Itag" sind heute Dienstagnachmittag vom Basler Strafgericht vom Vorwurf der Ehrverletzung freigesprochen worden. Geklagt hatte Beat Gass, ein früheres Geschäftsleitungsmitglied der Itag-Vermögensverwaltung AG, dem im Gefolge der Aufsehen erregenden Anzeige gegen seinen Vorgesetzten Peter Pegoraro gekündigt worden war. Der Fall ist brisant, weil Pegoraro Ehemann der Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin ist.

Angeschuldigt waren Fritz Schuhmacher und Konrad Annasohn, bis vor kurzem Itag-Verwaltungsräte, sowie H. Z., der damalige Compliance Officer. Der Vorwurf des Klägers lautete, die Beklagten hätten gegenüber Dritten tatsachenwidrig behauptet, er sei "auf Geheiss" der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) entlassen worden. Zudem habe die Itag der EBK ein kompromittierendes "Protokoll" einer Befragung des Klägers zugeschickt, das dieser weder gelesen noch unterschrieben habe. Insbesondere enthalte dieses "Protokoll" Passagen ("Ich hatte nie ein Unrechtsbewusstsein"), die ihm im Mai 2003 einen "Gewährsbrief" der EBK und faktisch ein Berufsverbot eingetragen hätten.

Verteidigerin Monika Roth stellte die Behauptung ins Zentrum ihres Plädoyers, die damalige Spitze der Itag habe mit der Entlassung von Beat Gass, den damaligen Leiter des Back Office, "Selbstschutz" betrieben: "Sie wollte ihre Haut vor aufsichtsrechtlichen Konsequenzen retten. Und darum musste Herr Gass über die Klinge springen." Das Unternehmen sei unter dem Damoklesschwert eines Gewährsentzugs durch die Bankenkommission gestanden. Zudem habe Verwaltungsratspräsident Schuhmacher am 7. April 2003 versucht, Gass eine Schuldanerkennung über 614'000 Franken zu diktieren, was dieser verweigert habe. Dass es Einzelrichter Stefan Wehrle ablehnte, vor oder spätestens während der Verhandlung Zeugen zu befragen, kritisierte die Verteidigerin als "Rechtsverweigerung".

Die Itag-Angeschuldigten wiesen alle Vorwürfe ohne Einschränkung zurück. Das Protokoll habe eilig übermittelt werden müssen, weil Itag-Vertreter tags darauf bei der EBK vorgeladen waren. Gass sei bloss "mangels Vertrauen" gekündigt worden und er habe die Kündigung mit Fassung getragen, sagte Schuhmacher. Annasohn bezeichnete es als "absurde Unterstellung, wir hätten unsere Haut retten wollen". Die EBK habe die Gewährsprüfung fortgeführt und die Itag habe zudem eine teure Sonderprüfung initiiert. Dabei sei "gar nichts anderes übrig geblieben als die gesamte Geschäftsleitung auszuwechseln", sagte Annasohn weiter und fügte an: "Jetzt ist der Laden ausgemistet." Frank Heini, Rechtsvertreter der Angeschuldigten, bestritt, dass strafbare Handlungen begangen worden seien. Gegen Gass sei "ausdrücklich keine Strafanzeige eingereicht" worden. Ein Vorsatz, Gass bei der EBK zu diskreditieren, liege nicht vor.

Einzelrichter Wehrle, die Verhandlung eher lustlos führend, hielt die Befragung von Zeugen für entbehrlich und sprach die Beklagten in allen Punkten frei: Selbst wenn firmenintern behauptet worden sei, Gass sei "auf Geheiss" der EBK entlassen worden, sei dies nicht ehrverletzend, da den Mitarbeitenden der Hintergrund um die Ermittlung gegen Peter Pegoraro allgemein bekannt sei. Abgewiesen wurde somit auch die Schadenersatzforderung von 200'000 Franken. Ausserdem muss der Kläger den Beklagten eine Parteientschädigung zahlen.

Der Kläger und seine Anwältin kündigten gegenüber OnlineReports an, dass sie den Fall weiterziehen.

Die Treuhand-Firma Itag war kürzlich durch Enthüllungen der SonntagsZeitung in die Schlagzeilen geraten, weil die Justiz gegen Schuhmacher und Annasohn wegen möglichen Vermögensdelikten ermittelt.




Weiterführende Links:
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vom 26. März 2024
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