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© Foto by Jesse W. Fewkes: 1894


Umsonst: Robert Redfords Kritik wegen Hopi-Figürchen

Empörung hat im April ein Verkauf religiöser Katchinam-Figuren der Hopi-Indianer in Paris hervorgerufen. Die Proteste nützten aber nichts, auch jener von Filmstar Robert Redford nicht.
Basel, 15. Juli 2013

Die leidvolle Geschichte der Hopi-Indianer findet auch heute noch kein Ende. In den USA sind die noch rund 12'000 bis 18'000 Angehörigen in ihrer kargen Heimat Hopituskwa (im Nordosten Arizonas) oftmals der Armut, Entwurzelung, Diskriminierung und Umweltverschmutzung durch Rohstoffkonzerne ausgesetzt. Und nun haben auch die Franzosen – einstige Kolonialmacht in Nordamerika – anscheinend wieder einmal einen Beweis geliefert, wie wenig sie die Sitten und Bräuche der Indianer achten. Das zeigte eine Auktion letzten April in Paris, an der trotz Protesten der Indianer Dutzende Katchinam-Figürchen verkauft wurden. Ein Katchina-Figur hat für die tief religiösen Hopi eine wichtige religiöse und kulturelle Bedeutung.

Doch dies hinderten weder das Auktionshaus noch ein Pariser Gericht, die Katchinam (Bild: alte Exemplare von 1898) als gewöhnliche Handelsware zu betrachten. Das Gericht weigerte sich, einem Antrag auf einen einstweiligen Stopp der Versteigerung bis zur Klärung der Rechtmässigkeit der Sammlung Folge zu leisten. Eingereicht wurde die Klage vom französischen Anwalt Pierre Servan-Schreiber, der namens der Hopi und der Menschenrechtsorganisation Survival International (SI) den Stopp forderte.

Vergleich mit Holocaust-Artefakten

Auch Robert Redford (75), der sich als unabhängiger Schauspieler und Filmproduzent seit langem für die Rechte der Indianer einsetzt, stiess mit seinem Protest gegen die Auktion ins Leere. "Diese Gegenstände zu versteigern, wäre meiner Ansicht nach ein Sakrileg – eine kriminelle Handlung, die schwerwiegende moralische Auswirkungen hat", kritisierte Redford den Handel mit den Katchinam. Antwalt Pierre Servan-Schreiber versuchte das Unrecht an den Hopis auf seine Art gut zu machen: Er kaufte eine Katchina – und gab sie an die Hopi zurück, wie SI bekannt gab. Eine weitere Figur wurde von der Familie des auch in der Schweiz beliebten, jedoch 1980 mit 42 Jahren an einem Herzinfarkt verstorbenen Sängers Joe Dassin ("Les Champs-Élysées") erworben. Auch sie wird noch dieses Jahr den Hopi zurückgegeben.

Bei einer Übergabe-Zeremonie erhielten die Hopi letztes Wochenende in Arizona die von Servan-Schreiber am 12. April in Paris gekaufte Kachina-Figur zurück. LeRoy N. Shingoitewa, der Vorsitzende des Hopi-Rates zeigte sich gerührt. Er betitelte die Verkaufsaktion des Auktionshauses als eine "beschämende Geschichte": "Dieses Urteil betrübt und entmutigt uns sehr. Es ist traurig zu glauben, wie die Franzosen es zulassen, dass die Hopi den gleichen kulturellen und religiösen Diebstahl, die Verunglimpfungen und Ausbeutungen erfahren müssen, die sie selbst in den 1940-er-Jahren erlebten. Würde es einen Aufschrei geben, wenn Holocaust-Artefakte, päpstliche Erbstücke oder Koran-Manuskripte an den Meistbietenden verkauft werden würden? Ich denke schon."

Kulturgüterrückführung: Komplexe Sachverhalte


Und Stephen Corry, der die Affäre als Direktor von SI zusammen mit seinem Team medienwirksam an die Öffentlichkeit brachte, schien in diesem Zusammenhang die auch heute noch herrschenden Ungerechtigkeiten der USA gegenüber ihren Ureinwohnern kurz zu vergessen. Er kam nicht umhin, die Amerikaner in einem Vergleich mit den Franzosen zu loben: "Der Verkauf der Hopi-Katsinam wäre in den USA undenkbar gewesen – dort erkennt das Recht die Bedeutung derartiger zeremonieller Objekte an. Es ist eine Schande, dass das französische Recht hier hinterherhinkt. Wir sind sehr froh, dass zumindest zwei der Katchinam gesichert werden konnten und nun ihren rechtmässigen Besitzern übergeben werden."

Dass sich das französische Auktionshaus und das französische Gericht weigerten, auf den Verkauf der Katchinam zu verzichten, ist bis zu einem gewissen Grad und aus Sammlersicht nachvollziehbar: Abertausende von Kultgegenständen, die geklaut oder aber für zumeist billig Geld gekauft wurden und nun in Museen und Privatsammlungen lagern, können rechtlich nicht einfach zurückgegeben werden. Und zur Handelsware degradiert oder zum Kunstgegenstand erhoben, können sie von den Ursprungsvölkern auch nicht einfach rasch zurückgefordert werden. Das braucht viel mehr Zeit, Geld und Entschlossenheit, als vielen der Betroffenen oder Geschädigten recht sein mag.




Weiterführende Links:
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