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"Regio aktuell"-Prozess: Rückweisungs-Anträge abgelehnt

Im "Regio aktuell"-Prozess will das Basler Appellationsgericht materiell entscheiden: Es lehnte heute Dienstag alle Anträge auf Rückweisung an das Strafgericht ab.
Basel, 24. Oktober 2017

Die beiden Hauptbeschuldigten im Wirtschaftsprozess um Lizenzzahlungen der Gratisgazette "Regio aktuell", Verleger Robert Gloor und sein damaliger Treuhänder Bernhard Madörin hatten gestern Montag vor Appellationsgericht zahlreiche formaljuristische Anträge gestellt und verlangt, der Fall müsse an das Strafgericht als este Instanz zurückgewiesen werden.

"Richter machen keine Parteipolitik"

Das Berufungsgericht unter dem Vorsitz von Claudius Gelzer lehnte heute sämtliche Anträge ab, womit es sich später den materiellen Fragen zuwenden konnte. Die teils wertenden Vorwürfe der Beschuldigten über die angeblich tendenziöse Zusammensetzung der mit ihrem Fall betrauten Gerichte parierte Gelzer mit der Feststellung, diese seien "völlig absurd".

Es sei alles gesetzes- und rechtskonform abgelaufen, das Gericht habe keine andere Absicht, als das Verfahren möglichst korrekt durchzuführen. Von einer Fall-Zuteilung "nach andern Kriterien kann keine Rede sein". Auch machten die Richter "keine Parteipolitik". Der Idealfall sei es, wenn in der Verhandlung die politische Position der einzelnen Richter gar nicht wahrgenommen werden könne.

Niemand riss sich um diesen Fall

Gleichzeitig vermittelte er einen eher seltenen Insider-Blick in die Orgnisations-Praxis der Gerichte. Die nach "objektiven Kriterien" geplante Zusammensetzung der Gerichte, Sache der Ersten Gerichtsschreiberin, und die Terminfixierung für Verhandlungen samt Saal-Reservationen seien eine komplexe Management-Aufgabe.

Im Fall "Regio aktuell" und "GTS Verlag AG", in dem es um ungetreue Geschäftsbesorgung und Steuerbetrug geht, habe das Gericht "grosse Schwierigkeiten" gehabt, einen Termin zu finden, sagte Gelzer und gab zu bedenken: "Es ist ein grosser Irrtum zu glauben, irgend ein Gerichtspräsident würde sich um diesen Fall reissen."

Verjährung naht

Gelzer wies auch die Behauptung zurück, der erstinstanzliche Präsident sei auf den medienträchtigen Fall "geil" gewesen: "Die mediale Aufmerksamkeit wurde von verschiedener Seite gesucht", mahnte er, ohne zu betonen, dass er einzelne Beschuldigte damit meinte. Als einen "Mangel" bezeichnete der Vorsitzende hingegen, dass die schriftliche Urteilsbegründung nicht handschriftlich unterschrieben worden sei. Dieser Mangel sei jedoch im Verlaufe des Verfahrens geheilt worden.

Der Angeschuldigte Daniel Staehelin kann definitiv aufatmen: Sein Fall ist verjährt. Bevor das Gericht zur materiellen Beratung überging, liess der Präsident erkennen, dass auch im Fall von Gloor und Madörin bestimmte Anklagebereiche – so der Verkauf des "Business Guide", das Franchising und Steuerdelikte – "teilweise verjährt" seien.




Weiterführende Links:
- Scharfes Geschütz im Wirtschafts-Fall "Regio aktuell"
- Bernhard Madörin nicht länger im IWB-Ausschuss
- Bedingte Strafen für "Regio aktuell"-Verantwortliche
- "Regio aktuell": Anklage will bedingte Gefängnisstrafen
- Auftakt zum Prozess um "Regio aktuell"-Verleger
- "Regio aktuell"-Verleger Gloor wieder auf freiem Fuss
- "Regio aktuell"-Verleger Robert Gloor verhaftet


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