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Allschwiler Todesschüsse: Basler Polizist freigesprochenColmar/Basel, 12. Februar 2004Ein Geschworenengericht in Colmar hat heute einen Basler Polizisten vom Vorwurf der vorsätzlicher Gewaltanwendung mit Todesfolge ohne Absicht freigesprochen. Der Polizist hatte am 23. August 2001 zusammen mit einem weiteren Ordnungshüter einen Autodieb verfolgt und in den Familiengärten bei Allschwil auf französischem Boden das Feuer eröffnet. 18 Schüsse fielen. Dabei wurde der Dieb, begleitet durch seine Frau und sein damals zweimonatiges Baby, durch einen Kopfschuss von hinten getötet. Eine bedingte Gefängnisstrafe von fünf Jahren hatte die Staatsanwältin gefordert, da der Polizist nicht in Notwehr geschossen, sondern seine Waffe missbräuchlich eingesetzt habe. Der Polizist machte geltend, nicht gewusst zu haben, dass er sich auf französischem Territorium befinde, und sich nach schweizerischem Recht gewehrt zu haben. Das Gericht folgte dem Antrag des Verteidiger und sprach den Polizisten frei. Während die Angehörigen des Opfers das Urteils mit Entsetzen zur Kenntnis nahmen, drückte das Basler Polizei- und Militärdepartement (PMD) "Befriedigung" aus. Das Gericht sei damit zum gleichen Schluss gekommen wie die unmittelbar nach dem Vorfall angeordnete interne Untersuchung, die auch eine Überprüfung des Ausbildungskonzeptes und der Schiessausbildung der Basler Kantonspolizei beinhaltete, schreibt das PMD. Die zivilrechtliche Verantwortung gegenüber den Hinterbliebenen sei schon vor Prozessbeginn wahrgenommen und die entsprechenden Verhandlungen abgeschlossen worden. Das Urteil hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Der Tatbestand eines Autodiebstahls hätte nicht den Preis eines Menschenlebens haben dürfen. |
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